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Prügelei mit Fahrradschloss: Wer war Opfer und wer Schläger?
Gefährliche Körperverletzung
Bei einer Prügelei in Vreden gingen zwei Männern auch mit Fahrradschlössern aufeinander los. Ebenso war ein Messer im Spiel. Doch wer war Opfer und wer Schläger? Die Antwort überrascht.
Vreden. Schreie. Zwei Männer streiten sich. 8. Mai 2020. Unvermittelt rennt einer der Männer weg, der andere nimmt die Verfolgung auf. Dabei schlägt er mit seinem Fahrradschloss den Flüchtigen auf dessen Rücken. Eine gefährliche Körperverletzung. Eine klare Angelegenheit. Oder auch nicht?
Ganz so einfach war diese Streitigkeit, die sich in und vor einer Wohnunterkunft zugetragen hat, nämlich vor dem Amtsgericht Ahaus nicht aufzuklären. Vielmehr war die Verhandlung von Kuriositäten und vielen Fragezeichen geprägt.
45-jähriger Mann aus Syke angeklagt
Angeklagt war ein 45-jähriger Mann, der mittlerweile in Syke wohnt. Dass er den Weg zum Amtsgericht Ahaus auf sich nahm, überraschte sogar seinen Verteidiger. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass mein Mandant überhaupt kommt.“
Mehr noch: Sein Mandant äußerte sich umfänglich zu dem Vorfall vom 8. Mai 2020. Allerdings in einem Deutsch-Englisch-Mix und mit einer wenig klaren Aussprache. Ein Dolmetscher war nicht bestellt. Mehrfach musste die Richterin nachhaken, um wirklich alles zu verstehen.
Angeklagter stellt sich als Opfer da
Davon ab: Der 45-Jährige selbst stellte sich als Opfer da, das nur in Notwehr gehandelt habe. Zuvor habe er sich mit dem andere Mann, ein Mitbewohner der Unterkunft, mehrfach gestritten. „An dem Tag hat er dann auch noch meine Jacke zerschnitten“, so der Angeklagte.
Aus einem verbalen Streit sei eine Keilerei geworden, bei der der Mitbewohner zuerst mit einem Fahrradschloss auf ihn losgegangen sei, schilderte der 45-Jährige. „Ich habe mich nur gewehrt.“
Dass er dabei auch ein Messer in der Hand hielt, das er zuvor aus der Küche geholt hatte, räumte er ein. Reiner Selbstschutz sei das gewesen. Beide Männer sollen leichte Blessuren davongetragen haben. Ärztliche Atteste darüber lagen nicht vor.
Angeklagter spricht im Stehen
Übrigens stand der Angeklagte während seiner Ausführungen unaufgefordert auf und sprach die gesamte Zeit über im Stehen. Gestenreich untermauerte er seine Ausführungen. Selbst die zerschnittene Jacke hatte er mitgebracht und hielt sie in die Höhe. Ob er damit Glaubwürdigkeit erzeugen wollte, blieb unklar.
Problem für das Gericht: Der zweite Mann, der an dem Vorfall beteiligt war, konnte nicht geladen werden. Es lag keine bekannte und gültige Meldeadresse vor. Somit fehlte ein wichtiger Zeuge, um den Sachverhalt von allen Seiten aus beleuchten zu können.
Nur ein Zeuge sagt aus
Immerhin hatte ein Nachbar seinerzeit über die Hecke geschaut und in Teilen mitbekommen, was vorgefallen war. Und dieser versicherte dem Gericht glaubhaft, dass der unbekannt verzogene Mitbewohner schon des Öfteren vor Ort für Stress gesorgt hatte. „Der Angeklagte hat eigentlich ein ruhiges Gemüt.“
Schlussendlich blieb dem Gericht angesichts der Situation nicht anderes übrig, als das Verfahren in Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung einzustellen. Wer Schläger und wer Opfer war, blieb offen.
„Es fehlen zwar Zeugen, aber von den gesammelten Eindrücken liegt nur eine geringe Schuld bei Ihnen“, so die Richterin zum 45-Jährigen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
