
© Christiane Hildebrand-Stubbe
Pläne für das Erholungsgebiet „Seerose“ gehen in die nächste Runde
Bau- und Planungsausschuss
Das Erholungsgebiet „Seerose“ in Ellewick soll auf Wunsch des neuen Eigentümers wachsen. Der Fachausschuss stimmte zwar für die Aufstellung eines Bebauungsplans, Knackpunkte aber bleiben.
Mit der Aufstellung eines „Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 51 Seerose“ hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am Montagabend (13. September) den Einstieg in das Planverfahren für die Erweiterung des Gebiets auf demnächst 140 Parzellen beschlossen. Allerdings mit drei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen).
Und die Antworten auf die kritischen Fragen wie Abwasser-Problematik und Dauerwohnen bleiben auch nach der Sitzung offen. Sie werden aber im Verfahren - auch die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ wurde beschlossen - Berücksichtigung finden.
Abgespeckte Bebauung
Wie berichtet waren dem Fachausschuss in seiner Juni-Sitzung die Pläne für eine Erweiterung des Ferienhaus-Idylls am See vorgestellt worden. Die sollen laut Architektin besonders gestaltet sein. Inzwischen hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Eigentümer auch die damalige Kritik der Politik am Umfang der Pläne aufgenommen und eingearbeitet. Die ursprünglich im nordöstlichen Teil geplanten neun Häuser am See wurden auf sechs reduziert. Umgeplant wurde auch, dass auf einem Teil der Badefläche ein Ferienhaus entfällt und damit die Häuser zur Zufahrtsstraße aufrücken. So bleibt der Badeplatz bestehen.

Auch ein Teil des Spielplatzes soll bebaut werden. © Christiane Hildebrand-Stubbe
Im zweiten Teil des Gebietes (südlich) sind weiterhin fünf neue Häuser entlang der Straße geplant. Dieses Areal soll als Wochenendhausgebiet festgelegt werden. Wie die Verwaltung in der Sitzungsvorlage unterstreicht, orientieren sich die geplanten Ferienhaus-/Wochenendhäuser mit maximal 75 Quadratmetern Grundfläche, Terrassen und Nebenanlagen (bis zu 25 qm) an „beispielhaften klimaschonendem Bauen“, was für diese Hausart nicht selbstverständlich sei. Mit Blick auf eine zusätzliche Dämmung werde aber eine Anhebung der Firsthöhe, von 5,5 auf 6,5 und die der Traufhöhe von 3 auf 3,5 Meter erforderlich.
Kritik an größerem Dachraum
Der dadurch entstehende größere Dachraum war in der Sitzung auch Anlass zu kritischen Nachfragen. Stichwort Dauerwohnen. Man befürchtete, dass das erweiterte Raumvolumen auch Potenzial für zusätzlichen Wohnraum biete. Wie Diana Niestegge vom Technischen Rathaus auf Anfrage erläuterte, können derartige Bedenken auch während der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden angemerkt und abgewogen werden und - falls es Wille der Politik ist, in einen „städtebaulichen Vertrag“ aufgenommen werden. Im Laufe des Verfahrens soll zudem die Abwasserproblematik, auch vor dem Hintergrund der 2028 auslaufenden Betriebserlaubnis der Kläranlage, Thema werden.
Bevor der Investor seine Pläne aber überhaupt umsetzen kann, sieht der Verfahrensweg noch zahlreiche Einzelschritte vor. Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (der Termin steht noch nicht fest) muss der BPU sich mit den dort erfolgten Bedenken und Anregungen befassen, sie abwägen und beschließen. Die Änderungen werden dann in den B-Plan-Entwurf eingearbeitet und erneut das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Letztendlich hat nach dem Fachausschuss der Rat das letzte Wort. Auf eine Zeitschiene möchte sich Diana Nietsegge nicht festlegen, aber: „So ein Verfahren kann schnell auch mal ein Jahr dauern.“ Schließlich spielten dabei auch gutachterliche Untersuchungen zum Beispiel zum Artenschutz eine Rolle. „Die können eben nicht zu jeder Jahreszeit erfolgen.“
Seit über 30 Jahren dem Medienhaus treu verbunden geblieben, zunächst in Steinfurt und jetzt in Ahaus. Hegt eine Leidenschaft für gute Geschichten, Menschen und ihre Schicksale.
