Fahrradstraßen im Außenbereich sind im Kreis Borken – auch wenn es keine genauen Zahlen gibt – mittlerweile nicht mehr unüblich. Aber die, die Vreden schon seit dem Jahr 2018 hat, wird auch eine bleiben.
Bis in die letzte Instanz, zum Oberverwaltungsgericht (OVG), haben fünf Landwirte gegen den Kreis Borken geklagt, der die Fahrradstraße am Langen Diek zwischen Vreden und Ellewick angeordnet hatte. Anfang Februar schloss sich das OVG der Sicht des Verwaltungsgerichts an, das im November 2021 die Klage abgewiesen hatte.
Seit 2018 schon haben Radlerinnen und Radler auf einem 3,4 Kilometer langen Teilstück des Wirtschaftswegs Vorfahrt. Autos, Lkw, Trecker und alle weiteren hochmotorisierten Fahrzeuge müssen sich an Tempo 30 halten – und den Radfahrern den Vorrang einräumen, den sie dort haben. Also auch in dem Fall, dass die Radfahrer nebeneinander fahren, heißt es: Dahinter bleiben, wenn die Radler nicht Platz machen.
Die Straße als Fahrradstraße auszuweisen, war für die Vredener Kommunalpolitiker seinerzeit auch ein Mittel, um Autos von der Straße, entlang der auch der Rosenkranzweg führt, abzuhalten. Der Lange Diek sei so etwas wie eine „historische Achse“, sagte Joachim Hartmann, Leiter des Fachbereichs Bauen, seinerzeit im Gespräch mit der Redaktion. Und deswegen werde die Strecke vermutlich immer wieder als „Schleichweg“ genutzt.
Kreis begrüßt die Entscheidung
Am 1. Februar urteilte das Oberverwaltungsgericht NRW nun endgültig, wie Joachim Hartmann in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses mitteilte. Die Berufung der fünf Landwirte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts war in Münster verhandelt worden. „Der Kreis Borken begrüßt die Entscheidung des OVG im Sinne der Radverkehrsförderung für das Kreisgebiet“, teilte Pressesprecherin Leonie Dreier auf Anfrage der Redaktion mit.
Die zwölf Seiten lange Urteilsbegründung des Gerichts liege dem Kreis Borken mittlerweile vor. Kurz gefasst: Auch das OVG sieht die verkehrsrechtliche Anordnung der Fahrradstraße am „Langen Diek“ als rechtlich begründet an. Die Landwirte hatten grundsätzlich infrage gestellt, ob eine Fahrradstraße im Außenbereich zulässig ist. Am Langen Diek ist sie es jetzt, nach dem jüngsten OVG-Urteil ist sie unanfechtbar.

Fahrradstraßen sind im Gebiet des Kreises Borken nicht mehr unüblich – seit 2018 sind einige dazugekommen. Wie viele genau, kann der Kreis nicht sagen, so Leonie Dreier, weil die Städte Borken, Ahaus, Gronau und Bocholt über eigene Straßenverkehrsbehörden verfügen und selbst Fahrradstraßen anordnen. Aber: „In den übrigen 13 Kommunen des Kreises gibt es derzeit eine geringe Anzahl weiterer Fahrradstraßen, die sich sowohl innerorts als auch außerorts befinden.“