Hund reißt Kaninchen, Tauben und Hühner
Husky in Verdacht
Eine blutige Spur im wahrsten Sinne hat ein Hund am Wochenende gleich an einigen Stellen in Vreden hinterlassen: Mehrere Kaninchen, Tauben und Hühner wurden von dem streunenden Vierbeiner gerissen. Die Vorfälle haben sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 3./4. März, ereignet.

Der Bild-Beweis: Ein Video einer Wildüberwachungskamera zeigt, wie der Hund sich Zugang zu einem Kaninchenstall verschaffen will, aber am Schloss scheitert.
Entsprechende Meldungen gab es von Tierhaltern aus den Straßen Degeners Pütt, Hooge Sürige, Polstraße, Schelver Diek und Bänkstegge. Der Hund - vermutlich ein Siberian Husky - suchte sich seine Beute sowohl in Außen-Ställen wie auch in Gehegen.
In einem Fall dokumentiert das Video einer Wildüberwachungskamera, wie er sich Zugang zu einem Kaninchenstall verschaffen will, aber am Schloss scheitert. Zwar gibt es damit den "Bild-Beweis" von den nächtlichen Aktivitäten des Hundes, er selbst aber konnte bislang nicht ermittelt werden. Ordnungsamtsleiter Jürgen Depenbrock erinnern die aktuellen Vorfälle an ähnliche im Sommer vergangenen Jahres.
Nicht ausfindig gemacht
"Damals wurden auch Tiere gerissen, ein Abgleich mit unserer Halter-Datei hat aber nicht dazu geführt, dass wir den Hund ausfindig machen konnten", so Depenbrock. Auch damals schon sei man von einem Husky als "Täter" ausgegangen. Zwar hab es mehrere Spuren gegeben, den Hund aber habe man nicht gefunden, so Depenbrock.
Damit das diesmal gelingt, bittet er Zeugen, sachdienliche Hinweise zur Ermittlung des Hundes und des Hundehalters dem Ordnungsamt der Stadt Vreden, Tel. (02564) 303125 zu melden.
Empfindliche Konsequenzen
Und, auch darauf macht Depenbrock aufmerksam: Sollten die Ermittlungen diesmal Erfolg haben, drohen Hund und Herrchen empfindliche Konsequenzen.
Das Ordnungsamt würde in dem Fall ein Verfahren einleiten, um ihn als gefährlichen Hund einzustufen. Maulkorb-Pflicht sowie die Gewährleistung der sicheren Unterbringung wären dann mögliche Maßnahmen.
Bußgeld droht
Die Haltung solcher "gefährlichen Hunde" ist zudem "erlaubnispflichtig". Heißt: Die Zuverlässigkeit des Halters wird geprüft, ein Sachkundenachweis erforderlich.
Richtig teuer aber wird es, wenn dem Hundehalter in einem Bußgeldverfahren die Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden sollte.´Dann droht ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro. Und mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten muss der Hundebesitzer auch noch rechnen.