
© Anne Winter-Weckenbrock/Symbolbild
Haschisch in der Unterhose: Drogenschmuggler liefert überzeugende Geschichte
An der Grenze erwischt
Keine Bagatelle: Die Polizei fand bei einem Vredener 20 Gramm Kokain, 24 Gramm Marihuana und 9,9 Gramm Haschisch. Doch der Drogenschmuggler lieferte vor Gericht eine überzeugende Geschichte.
Es war der 3. März des vergangenen Jahres, als der Angeklagte der Polizei in Ahaus das erste Mal in die Fänge geriet. Der Mann kam mit dem Auto aus den Niederlanden, die Beamten fanden in seiner Unterhose 24 Gramm Marihuana und 9,9 Gramm Haschisch.
Zwölf Tage später stoppten ihn die Ordnungshüter abermals bei der Rückkehr nach Deutschland. Dieses Mal hatte er knapp 20 Gramm Kokain im Auto versteckt. Dabei stand der Angeklagte in beiden Fällen selbst unter dem Einfluss von Drogen, als er sich hinters Steuer setzte.
Aber was brachte den 47-Jährigen dazu, sich mit einer solchen Menge an Drogen – und in diesem Fall wird Kokain als harte Droge bewertet – auf den Weg nach Deutschland zu machen? Was sich zunächst nach der typischen Geschichte eine ertappten Schmugglers anhörte, stellte sich vor dem Amtsgericht Ahaus am Dienstag dann doch etwas anders dar.
Ein untypischer Fall
Bei dem Angeklagten handelte es sich nämlich mitnichten um den üblichen Kleinkriminellen, wie sie sich häufiger wegen ähnlicher Delikte verantworten müssen. Der Mann war strafrechtlich zuvor nämlich noch überhaupt nicht in Erscheinung getreten.
Nun aber musste er sich für die nicht ganz unerheblichen Tatvorwürfe verantworten – und gestand die Einfuhr auch unumwunden ein. „Ich habe auch schon vorher etwas mit Drogen zu tun gehabt, aber nichts weiter als Marihuana konsumiert“, räumte der Angeklagte ein.
Zum Tatzeitpunkt habe sich sein Mandant in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, erläuterte der Verteidiger. Kurz zuvor war der Mann in seiner Wohnung ausgeraubt worden, der Fall wurde in der Berufungsinstanz zufälligerweise ebenfalls am Dienstag vor dem Landgericht verhandelt. Der Überfall aber war eine traumatische Erfahrung, so die Schilderungen des Rechtsbeistandes: „Das war der Auslöser für eine Abwärtsspirale.“
Angeklagter mit psychischen Problemen
Hinzu kam eine inzwischen beendete, toxische Beziehung und die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Tatsächlich befindet sich der Vredener seit längerer Zeit in psychiatrischer Behandlung, leidet an einer psychotischen Symptomatik und nimmt Antidepressiva, wie es in einer Erklärung der behandelnden Ärztin hieß.
Das reichte dem Richter aber nicht aus, um den Angeklagten vollends vom Haken zu lassen: „Eine verminderte Schuldfähigkeit kann man sicherlich nicht ausschließen, Sie hatten erhebliche Probleme in der Tatzeit.“ Aufgrund der bislang weißen Weste und der guten Sozialprognose des Angeklagten verurteilte das Gericht den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.