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Fahrradstraße Langer Diek: Gericht fällt Urteil nach drei Jahren Verfahren
Fahrradstraße
Seit 2018 ist der Lange Diek zwischen Vreden und Ellewick eine Fahrradstraße. Schon damals haben fünf Landwirte Klage eingereicht, jetzt hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt.
Der Lange Diek zwischen Vreden und Ellewick darf weiter eine Fahrradstraße bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Münster jetzt nach einem langen Verfahren entschieden. Klage eingereicht hatten bereits Ende 2018 fünf Landwirte.
Auf Antrag der Stadt Vreden hatte der Kreis Borken ein 3,4 Kilometer langes Teilstück der Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Anliegerverkehr bleibt erlaubt, allerdings gilt Tempo 30 und Fahrradfahrer haben Vorrang.
Für die Kläger war jedoch fraglich, ob eine Fahrradstraße im Außenbereich überhaupt zulässig sei. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts jedoch lässt die Straßenverkehrsordnung diese Möglichkeit zu. „Andernfalls würde das verfolgte Ziel – nämlich die Erhöhung des Radverkehrsanteils im Straßenverkehr und die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende – auf den Innenbereich beschränkt“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Gericht: Längere Fahrzeiten in Kauf nehmen
Die klagenden Landwirte führten zudem an, dass es nicht zu erwarten sei, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart auf dem Langen Diek sein werde. Das ist aber eine Grundvoraussetzung für die Ausweisung einer Fahrradstraße. Die Kläger ärgerten sich außerdem über konfliktträchtige Begegnungen zwischen Radfahrern und Autos oder Treckern.
Das Gericht argumentierte jedoch, dass Verkehrsteilnehmer die möglicherweise längeren Fahrzeiten auf der Straße in Kauf nehmen müssen. Höher zu gewichten sei die Tatsache, dass die Fahrradstraße die Sicherheit für Radfahrer erhöhe.
Gericht sah Gefahr für Radfahrer auf dem Langen Diek
Bei einem Ortstermin auf dem Langen Diek habe das Gericht laut Pressemitteilung den Eindruck gewonnen, dass vor der Ausweisung zur Fahrradstraße eine „erhebliche konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs“ und eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es zu Schadensfällen kommen könnte“, bestanden habe.
Die zum Teil hohen Fahrgeschwindigkeiten, welche durch den relativ geraden Streckenverlauf der Straße begünstigt würden, hätten in Verbindung mit der geringen Fahrbahnbreite und einem stellenweise schlechten Zustand der Straße zu einer Gefährdung des Radverkehrs geführt.
Die Kläger haben nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Als gebürtige Vredenerin habe ich mich aus Liebe zur Region ganz bewusst für den Job als Lokaljournalistin in meiner Heimat entschieden. Mein Herz schlägt für die Geschichten der Menschen vor Ort. Ich möchte informieren, unterhalten und überraschen.
