Erweiterung des Windparks Lüntener Feld/Ammeloe geplant

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Erweiterung des Windparks Lüntener Feld/Ammeloe geplant

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Zwei weitere Windräder sollen kommen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat jetzt die Gutachten vorliegen und wird nun die nächsten Schritte einleiten. Was heißt das für den Zeitplan?

Vreden

, 17.05.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Fünf Windräder sind seit 2018 im Windpark Lüntener Feld/Ammeloe in Betrieb. Laut Plan sollen zwei zusätzliche Windenergieanlagen, kurz WEA, folgen. Eine im Süden und eine im Norden, die die Betreibergesellschaft „Bürgerwind Ammeloe“ beantragt hat.

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Mit den neuen Windrädern soll eine „optimierte Nutzung der Fläche durch Windenergieanlagen“ erzielt werden, heißt es in der Sitzungsvorlage des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Vreden. Dazu wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 geändert. Es folgt eine öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung.

Gutachten geben Aufschluss

Neben dem Bebauungsplanentwurf wurden Gutachten „unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandenen Windenergieanlagen“ erarbeitet. Das Gutachten zur „optisch bedrängenden Wirkung“ kommt zu dem Ergebnis, dass WEA 6 und 7 keinerlei optisch bedrängende Wirkung auf die Gebäude verursachen.

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Die immissionsschutzrechtlichen Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm werden in der Nachbarschaft eingehalten, sofern die beiden neuen Windkraftanlagen nachts schallreduziert betrieben werden.

Überschreitung der Richtwerte

In der Schattenschlagprognose wurden Überschreitungen der Richtwerte bei mehreren Wohngebäuden nachgewiesen. So müssen zeitweilige Anlagenabschaltungen programmiert werden.

Ökologische Fachgutachten

Darüber hinaus wurden ökologische Fachgutachten erarbeitet: Unter anderem der Artenschutzfachbeitrag Brut- und Gastvögel, eine Aktionsraumanalyse Rotmilan und ein Vermeidungs- und Ausgleichkonzept mit „Ablenk- und Ausgleichsmaßnahmen für Rotmilan und Uhu“ und die FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Verletzungs- und Tötungsrisiko entgegenwirken

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für die Arten Rotmilan und Uhu sollen vermieden werden. Das Fundament der Windkraftanlage soll unattraktiv gestaltet werden, was einem Verletzungs- und Tötungsrisiko von Greifvogel- und Eulenarten entgegenwirke. Für den Rotmilan und den Uhu werden die Betriebszeiten eingeschränkt.

Rotmilanhorst in unmittelbarer Nähe

Da ein Rotmilanhorst unmittelbar vom Bau der Windkraftanlagen betroffen ist, weil sich das Brutpaar in einem 1000-Meter-Radius um die geplante Anlage befindet, heißt es weiter: Mit Blick auf bevorzugte nördliche, westliche und südwestliche Flugrichtungen des Brutpaares, sieht der Plan vor, zwei Intensiv-Grünlandflächen auszubreiten. Diese werden so genutzt, dass sie „Nahrungshabitate für Rotmilane (und Uhu) bieten“.

Mit einem Abstand von etwa 400 Metern befindet sich die geplante WEA 6 in Nähe zu einer zwei Hektar großen, für den Rotmilan angelegten, Ablenkfläche. Da diese Fläche in der Nähe der WEA Nummer 6 entwertet wird und artenschutzrechtliche Konflikte provoziert, wird eine neue Ausgleichsfläche an anderer Stelle und in gleicher Größe erforderlich.

Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgut Tiere

Mit dem Bauvorhaben werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere mit Bezug auf das erhöhte Tötungsrisiko bestimmter Fledermausarten und Rotmilane als erheblich eingestuft: „Unter der Voraussetzung, dass die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden, können die mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere jedoch unter die Erheblichkeitsschwelle gesenkt werden.“

Am Montag, 7. Juni, um 18.30 Uhr bietet die Stadt Vreden eine Infoveranstaltung per Videokonferenz an. Anmeldungen sind bis Mittwoch, 2. Juni, unter bauleitplanung@vreden.de und unter Tel. 02564-303236 (Dirk Hetrodt) sowie 02564-303238 (Diana Niestegge) möglich. Der Entwurf liegt vom 7. Juni bis 12. Juli im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Butenwall 79/81, und unter www.vreden.de/rathaus/planen-bauen-verkehr/planungsbeteiligung öffentlich aus, in der Zeit nimmt die Fachabteilung Stadtplanung Stellungnahmen entgegen.

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