Corona-Virus: Der Rat und andere politische Gremien tagen nicht mehr

Dringlichkeitsentscheidungen

Die Politik in Vreden hat wegen des Coronavirus sämtliche Sitzungen abgesagt. Dennoch wird es in Vreden keinen politischen Stillstand geben, sagt der Bürgermeister.

Vreden

17.03.2020, 13:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Das Rathaus in Vreden: Rat und Ausschüsse werden wegen des Coronavirus bis auf Weiteres nicht mehr tagen.

Das Rathaus in Vreden: Rat und Ausschüsse werden wegen des Coronavirus bis auf Weiteres nicht mehr tagen. © Thorsten Ohm

Die politischen Gremien in Vreden, also Rat und Ausschüsse, werden bis auf Weiteres nicht tagen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Im März betrifft dies den Sozialausschuss (18. März) und den Rat (31.März). Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Abstimmung zwischen Bürgermeister Dr. Christoph Holtwisch und den Vorsitzenden der im Vredener Rat vertretenen Fraktionen (CDU, SPD, Grüne, UWG und FDP) sowie dem Vorsitzenden des Sozialausschusses.

Dennoch wird es in Vreden keinen politischen Stillstand geben: Zwar werden alle nicht eilbedürftigen Tagesordnungspunkte in die Zeit gesetzt, aber zu allen eilbedürftigen Punkten werden Dringlichkeitsentscheidungen (§ 60 GO NRW) getroffen. Dies entspricht einer aktuellen Empfehlung der Bezirksregierung Münster.

Alle Fraktionen wirken mit

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird bei den Dringlichkeitsentscheidungen dabei nicht nur – was gesetzlich ausreichen würde – ein weiteres Ratsmitglied mitwirken, sondern Vertreter aller Fraktionen.

„Die zu treffenden Eilentscheidungen sollen dadurch auf eine politisch möglichst breite Basis gestellt werden“, betont Dr. Holtwisch, und: „Die Fraktionsvorsitzenden werden die zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig vorab erhalten, dass eine hinreichende Vorbereitung und idealerweise sogar Meinungsbildung in den Fraktionen möglich ist. Die Politik in Vreden bleibt also handlungsfähig!“

Rat entscheidet nachträglich

Die auf diesem Wege getroffenen Entscheidungen müssen allerdings in der nächsten Ratssitzung – wann immer sie auch stattfinden wird – vom vollständigen Rat genehmigt werden, womit garantiert ist, dass jede Entscheidung, die sonst öffentlich zu treffen wäre, spätestens dann auch öffentlich wird.