Gegen die ehemaligen Betreiber des Tierbestattungsunternehmens „Himmelsbrücke“ in Vreden hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage wegen gemeinschaftlichen Betrugs erhoben. Das bestätigten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht Ahaus auf Nachfrage unserer Redaktion.
Damit widerspricht der aktuelle Stand der Ermittlungen wesentlichen Aussagen aus einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung des Unternehmens, in der dieses sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurückweist.
Laut Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass in mindestens drei Fällen Hundehalter nicht die Asche ihrer eigenen verstorbenen Tiere erhalten haben – in zwei Fällen handelte es sich demnach um die Überreste anderer Tiere, in einem weiteren Fall war die Urne sogar leer. Die bezahlte Leistung, die individuelle Einäscherung und korrekte Aschenzuordnung, sei laut Staatsanwaltschaft nicht erbracht worden.
Die Beschuldigten, zwei Männer aus Vreden, sehen sich mit dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Betrugs konfrontiert. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, liegt nun in der Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus. Benedikt Vieth, der Direktor des Ahauser Amtsgerichtes, geht auf Nachfrage davon aus, dass es schon bald zum Prozess kommen wird.
Die Anklage sei bereits zugestellt und jetzt sei es bloß eine Frage der Zeit.
Unternehmer weist Vorwürfe zurück
In einer Pressemitteilung weist das Vredener Unternehmen die gegen es erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die Verantwortlichen sprechen von einer „regelrechten Hetzkampagne“ durch unsere Redaktion. Die Strafanzeigen, so heißt es dort, seien bis auf drei Fälle eingestellt worden – auch die restlichen halte man für unbegründet und bereits widerlegt.
Die Betreiber beklagen zudem, dass sie vor Berichterstattung nicht zu einer Stellungnahme befragt worden seien und sehen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. An dieser Stelle weisen wir erneut daraufhin, dass es mehrere Gespräche zwischen der Redaktion und den Betreibern gab. Gegen einige Anzeigenerstatter hätten sie selbst wiederum Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung eingereicht.
Darüber hinaus äußert die Pressemitteilung scharfe Kritik an Wettbewerbern und anderen Akteuren, die sich öffentlich geäußert hätten. Namen wie der Bocholter Tierbestatter Exlager und eine weitere Person werden direkt genannt. Die Betreiber werfen ihnen vor, sich durch die öffentliche Kritik „wichtig machen“ zu wollen.
Verhandlungstermin steht noch aus
Die Darstellung der Tierbestattung „Himmelsbrücke“ steht jedoch im Widerspruch zu den Angaben der Staatsanwaltschaft Münster. Diese hat die Vorwürfe gegen die ehemaligen Betreiber nicht nur geprüft, sondern sich nach Sichtung der Beweismittel zu einer formellen Anklage entschieden. Im Zentrum steht dabei der Vorwurf, dass Tierhalter gezielt getäuscht wurden und nicht die Asche ihrer eigenen Tiere erhielten – eine Leistung, für die sie bezahlt hatten.
Ob die Vorwürfe vor Gericht Bestand haben, bleibt nun abzuwarten. Ein Termin für eine mögliche Verhandlung steht noch nicht fest. Bis dahin gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Diesen Artikel haben wir am 23. April 2025 veröffentlicht.