Ein 20-jähriger Vredener hat ein Schweizer Taschenmesser (Symbolbild) gegen ein fahrendes Auto geschleudert.

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Arrest und hohe Geldstrafe: 20-jähriger Vredener warf Messer gegen Auto

rnGerichtsprozess

Ein Messerwurf gegen ein Auto kommt einen 20-jährigen Vredener teuer zu stehen. Vor der Attacke hatte sich der Täter betrunken – aus Frust über ein Gerichtsurteil, das ihn seine Freundin kostete.

Vreden

, 29.09.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Leib und Leben eines Menschen hat ein 20-jähriger Vredener gefährdet, als er am 12. Januar dieses Jahres ein Schweizer Taschenmesser gegen ein fahrendes Auto schleuderte. „Der Angeklagte hat einen schweren Unfall in Kauf genommen“, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

3000 Euro Geldbuße und ein Arrest

Am Montag wurde der 20-Jährige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Sachbeschädigung zu einer Woche Jugendarrest und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die knapp 1000 Euro teure Reparatur des Autos hatte der Angeklagte schon vor der Verhandlung freiwillig beglichen.

Obwohl sich Opfer und Täter aus der Berufsschule kannten, traf die nächtliche Attacke den Autofahrer wohl rein zufällig.

Er war auf dem Weg von Spoor nach Vreden, als er in Kleinemast den Täter am Straßenrand sah. „Er hatte den Arm gehoben und hat dann gezielt das Auto beworfen. Ich hörte plötzlich einen lauten Knall“, so beschrieb der Autofahrer vor Gericht die Attacke. Die herbeigerufene Polizei fand dann am Straßenrand Taschenmesser und stellte einen Lackschaden an der Seite des Autos fest.

„Ich habe mir aus Frust die Kante gegeben“

Der Angeklagte bestritt die Tat nicht. Er konnte sich nach eigenen Angaben aber nicht daran erinnern, weil er betrunken gewesen sei. „Ich hatte mir auf einer Fete aus Frust die Kante gegeben und dann wohl Scheiß gemacht“, räumte er vor Gericht ein. Grund für den Frust war ausgerechnet ein Gerichtsurteil, das nur wenige Tage vor der Tat gegen ihn gefällt worden war.

Zudem hatte seine Freundin mit ihm Schluss gemacht, weil er zu einem dreiwöchigen Arrest verurteilt worden war. Grund für die Verurteilung vom Januar waren Diebstähle. Nach Blutuntersuchungen am Tattag ging der Richter von Blutalkoholgehalt von 1,8 Promille zum Zeitpunkt des Messerwurfs aus. „Da muss vorher wohl der Schnaps wohl in raueren Mengen geflossen sein“, schloss der Richter daraus. Der Angeklagte nickte.

Lange Liste von Verkehrsdelikten

Die drei Wochen Jugendarrest für die Diebstähle hat der 20-Jährige inzwischen verbüßt. „Die Erfahrung war gut. Das hilft schon, wenn man mal in so einem kleinen Bunker eingesperrt ist. Da will man nicht länger hin“, sagte der Angeklagte. Diese Einsicht hatte er im Januar wohl noch nicht.

Überhaupt war die Einsichtsfähigkeit des jungen Mannes in der Vergangenheit nicht gerade ausgeprägt. Schon als 14-Jähriger stand er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor Gericht. Mit 16 fuhr er ohne Führerschein. Ein Jahr fiel er wegen des gleichen Delikts und zusätzlicher Beleidigung auf. Auch 2019 wurde er erneut ohne Führerschein ertappt.

„Innerhalb kurzer Folge schon wieder Mist gemacht“

Angesichts dieser Vorstrafenliste des Handwerksgesellen fragte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft laut: „Wo soll man da ansetzen?“ Sie forderte eine „Geldbuße, die deutlich ausfallen muss“ und bezifferte sie auf 3000 Euro. Der Richter merkte auf: „Ich hatte eigentlich Schlimmeres vorgehabt.“ Er schloss sich aber in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an, packte aber eine Woche Arrest zusätzlich obendrauf.

„Sie haben innerhalb kurzer Folge schon wieder Mist gemacht“, hielt der Richter dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vor und fügte hinzu: „Mit dem Straßenverkehr haben Sie es wohl nicht so.“ Der Richter betonte, dass der Angeklagte „mit einem blauen Auge“ davongekommen sei. „Wenn ich Sie hier noch einmal wiedersehe, dann müssen wir wohl von schädlichen Neigungen ausgehen. Dann können Sie sich Ihren Führerschein direkt abschminken. Im Straßenverkehr muss man sich im Griff haben.“

Und noch eine Mahnung schickte der Richter hinterher: „Beim nächsten Mal droht ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten an aufwärts.“ Der Angeklagte, der von seinem Vater begleitet wurde, nickte schuldbewusst und akzeptierte das Urteil. Zuvor hatte er sich auch beim Opfer entschuldigt.