Alkohol am Steuer war nicht nachzuweisen
83-Jähriger vor Gericht
Ein 83 Jahre alter Vredener musste sich am Montag vor dem Ahauser Amtsgericht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Der Prozess endete mit einer Überraschung.
Ein Polizist, der am 20. Februar außerdienstlich unterwegs war, sagte aus, den Mann beim Trinken aus einem Flachmann und anschließendem Fahren gesehen zu haben; er alarmierte seine diensthabenden Kollegen. Der Prozess endete aber – wohl selten in so einer Sache – mit einem Freispruch.
Bei Besuch der Polizei gelallt
Nachdem der Zeuge den Polizeibeamten das Kennzeichen durchgegeben hatte, standen diese wenig später bei dem Vredener vor der Tür, um den Mann mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Der, so fiel beiden Beamten auf, habe nach Alkohol gerochen, gelallt und sich zudem höchst unkooperativ gezeigt. Ein Schnelltest ergab: Der Mann hatte tatsächlich getrunken. Weitere Tests auf der Wache bestätigten das. Der Führerschein war da dann erst einmal weg.
Nach der Fahrt getrunken
Der 83-Jährige aber wollte von Alkohol hinter dem Steuer nichts wissen. Er sei zwar am vermeintlichen Tatort gewesen, habe jedoch erst zuhause, nach einem Streit mit seiner Frau, zum Schnaps gegriffen. „Betrunken gefahren ist er nicht“, stellte der Anwalt des Angeklagten das Kernstück seiner Verteidigung vor. Der Mann habe nach der Fahrt, nicht davor oder dabei, den Alkohol konsumiert; Nachtrunk hieß das bei Gericht.
Schnaps im Badezimmer
Wie viel der Mann getrunken hatte und ob diese Angabe zu den Blutalkoholwerten passt, war nicht einfach zu klären. Der Mann wusste nicht, wie viel Hochprozentiges er – versteckt vor seiner Frau im Badezimmer – getrunken hatte. Letztlich befand das Gericht, dass der Vredener rund 0,2 Liter in wenigen Minuten getrunken haben musste. Das sei, so der Sachverständige, die Erklärung für das Lallen und den unsicheren Gang des Mannes. Auch die errechnete Alkoholkonzentration in seinem Blut passte zu den Angaben.
Freigesprochen wurde er dann, weil sich nicht zweifelsfrei klären ließ, ob der Vredener, als er vom Zeugen gesehen wurde, tatsächlich Alkohol getrunken hatte. Gleichzeitig konnten die Nachtrunk-Angaben nicht widerlegt werden und passten zur Einschätzung des Sachverständigen. Den Führerschein hat der Mann bereits zurückbekommen.