Das Baugebiet Burloer Straße West in Oeding. Elf Baugrundstücke will die Gemeinde jetzt an einheimische Bewerber verkaufen.

© Markus Gehring

Wer steht vorne auf der Liste für Baugrundstücke? Kriterien geändert

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Baugrundstücke kann die Gemeinde Südlohn nicht viele anbieten. Deswegen soll genau hingeschaut werden, wer die Flächen kaufen können soll. Der Gemeinderat hat einige Kriterien geändert.

Südlohn, Oeding

, 24.05.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Kriterien beschäftigt, die für die Vergabe von vergleichsweise preisgünstigen gemeindlichen Grundstücken an Bauwillige gelten sollen. Das Thema war aktuell: Elf Grundstücke gab es im Gebiet „Burloer Straße West“ zu verkaufen.

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Auf der Warteliste erfüllten allein 25 der insgesamt 40 einheimischen Bewerber alle Vergabekriterien, betonte Kämmerin Birgit Küpers im Gespräch mit der Redaktion. Im Grundsatz gilt: Gemeindliche Grundstücke gehen nur an Bewerber, die in den vorangegangenen fünf Jahren nicht über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke verfügt haben.

Was ist, wenn statt der Eigennutzung das Haus vermietet wird?

Nun lag aber konkret ein Fall vor, in dem neuer Wohnraum für behinderte Familienmitglieder geschaffen werden muss. In solchen Fällen, so beschloss es der Rat, stehen auch künftig solche Familien an der selben Stelle auf der Bewerberliste wie die Bewerber ohne Wohneigentum.

Der Gemeinderat änderte aber noch mehr an den Vergabekriterien. Lange diskutiert wurde über Grundstückskäufer, die entgegen ihrer Angaben im Kaufvertrag das Haus nicht selbst beziehen und stattdessen komplett vermieten. So zuletzt öfter vorgekommen im Gebiet „Burloer Straße West.“ „Da wird schon kontrolliert, ob eine Eigennutzung vorliegt“, betont Birgit Küpers.

Das Baugebiet Burloer Straße West in Oeding

Das Baugebiet Burloer Straße West in Oeding © Markus Gehring

Wer aber ein Grundstück von der Gemeinde kaufen, bebauen und den entstandenen Wohnraum vermieten will, sollte von vornherein mit offenen Karten spielen, rät die Kämmerin. „Das wollen wir ja auch gar nicht verhindern“. Aber: In solchen Fällen sind Zuschläge angesagt. Die in den „aufgeflogenen“ Fällen auch von den Eigentümern nachgefordert werden von der Gemeinde.

Bislang galt: 20 Euro pro Quadratmeter Zuschlag. „Der Nachzahlungsbetrag hatte nicht die gewünschte abschreckende Wirkung“, musste Birgit Küpers feststellen. So wurde über die Höhe und die Kriterien des Zuschlags in der Ratssitzung lange diskutiert. Die Kommunalpolitiker entscheiden sich für eine Staffelung.

Rat legte die Höhen der Grundstückspreiszuschläge neu fest

Wer seine Immobilie vermieten möchte oder vermietet, muss ab sofort 50 Prozent des Kaufpreises mehr an die Gemeinde zahlen. Kann die Eigentumsverpflichtung etwa wegen einer Scheidung oder eines beruflichen Ortswechsels oder sonstiger Gründe nicht eingehalten werden, wird der Kaufpreis um ein Viertel erhöht. Keine Mehrkosten entstehen, wenn die Immobilie an einen Bewerber von der Liste verkauft wird, der die Vergabekriterien voll erfüllt.

Neu ist weiterhin, dass sich die Bewerber verpflichten, innerhalb von drei Monaten nach der Grundstückszuteilung einen verbindlichen Beurkundungstermin beim Notar zu vereinbaren. Nach Ablauf der 3 Monate kann die Bewerbung abgelehnt, und das Grundstück anderen Interessenten erneut angeboten werden.