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Offener Ganztag: Förderprogramm für Ausbau passt, nur der Termin ist zu früh
Förderprogramm
Zielgenau einsetzen könnte Südlohn einen Zuschuss aus einem neuen Förderprogramm für den Ganztagsausbau an Grundschulen. Dazu müssten die Rahmenbedingungen allerdings noch angepasst werden.
Ein Förderprogramm folgt gerade in Corona-Zeiten auf das nächste, es werden viele Hebel in Bewegung gesetzt, um die Wirtschaft und die Kommunen zu unterstützen. Man verliert leicht den Überblick.
Vor dem Hintergrund der Abmilderung von Corona-Folgen haben sich Bund und Länder nun auf ein zusätzliches Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung respektive zur Stärkung bestehender Angebote geeinigt. 750 Millionen Euro sollen in die Grundschulen fließen.
Für den Kreis Borken sind daraus rund 4,3 Millionen Euro vorgesehen, diese Summe ist auf die Einrichtungen und Kommunen geschlüsselt. Auf die Gemeinde Südlohn entfällt ein Budget in Höhe von 95.900 Euro. Bis zum 28. Februar müssen die Schulträger entsprechend Förderanträge bei der Bezirksregierung einreichen.
Informationen liegen erst seit dem 26. Januar vor
Bei der Gemeinde Südlohn hat man sich bereits mit diesem Programm beschäftigt. „Wir prüfen derzeit, inwieweit und ob speziell für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme an der Grundschule in Oeding einschließlich der Offenen Ganztagsschule entsprechende Mittel in Frage kommen“, erklärt Bürgermeister Werner Stödtke zum Stand der Dinge. Dies, obwohl die Informationen erst seit dem 26. Januar vorlägen.
In diesen Worten schwingt eine bekannte Problematik bei diesen Programmen mit. „Leider ist hier wieder einmal ein sehr kurzfristiger Antragstermin gesetzt worden“, so Stödtke. Probleme bereite auch der Vorhabenbeginn am 30. Juni 2021 und die gesetzte Frist zur Verausgabung der Mittel bis zum 31. Dezember 2021. „Mit Blick auf den für Oeding vorgesehen Baubeginn im Jahr 2022 hilft das Programm in dieser Ausgestaltung derzeit nicht“, weiß Stödtke.
Gemeinde könnte Fördersumme bedarfsgerecht einsetzen
Aus Sicht der Gemeinde sollte hier die Möglichkeit seitens der Zuwendungsgeber eingeräumt werden, die Mittel in die Planungen für die Folgejahre zu übertragen und hierfür auch eine gesonderte Antragsmöglichkeit zu schaffen. „Gerade für die OGS-Oeding könnte die Zuwendung dann sehr zielgenau und bedarfsgerecht eingesetzt werden“, berichtet der Bürgermeister.
Die Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor. Den übernehmen Land und Kommunen hälftig.
In NRW stehen rund 158 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die durch das Land und die Kommunen jeweils um knapp 34 Millionen Euro ergänzt werden. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.