Während einer Baustellensituation auf der Bundesstraße 70 kam es an der Vennstraße zu dem Konflikt zwischen zwei Autofahrern, der jetzt ein gerichtliches Nachspiel hatte.

© Stephan Teine

Verkehrsrowdy am Ende vom Gericht nur wegen Beleidigung belangt

rnVerkehrsrowdy vor Gericht

Eine 20-jährige Südlohnerin brauchte nach der Begegnung mit einem 42-jährigen Borkener einige Zeit, um sich davon zu erholen. Der Verkehrsrowdy hatte sie beleidigt und gegen ihr Auto getreten.

Borken/Südlohn

, 04.06.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit etwa 90 km/h befuhr eine 20-jährige Südlohnerin im Dezember 2019 die Vennstraße in Richtung B70. Von hinten näherte sich ein 42-Jähriger mit seinem Wagen. Als „sportlich“ bezeichnete ein Zeuge vor dem Borkener Amtsgericht am Mittwoch Tempo und Fahrweise des Angeklagten.

Der Frührentner stand vor dem Richter, weil die Südlohnerin den Mann angezeigt hatte. Nötigung und Beleidigung lauteten die Anklagevorwürfe, von denen am Ende nur die Beleidigung bei der Einstellung des Verfahrens bewertet wurde. 420 Euro muss der Borkener an die Staatskasse zahlen.

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Was war geschehen? Der Angeklagte gab zu, die Vennstraße befahren zu haben. Er habe auch einen Kleinwagen überholt. In der damals im Bereich Vennstraße/Bundesstraße 70 angelegten Baustelle habe er vor der Baustellenampel „abrupt“ gebremst, weil die rot zeigte.

„Gestikuliert und gekeift“

Hinter ihm habe die Frau im roten Auto „gehupt, gestikuliert und gekeift“. Daraufhin sei er ausgestiegen und habe der Frau erklärt, dass er wegen der roten Ampel gebremst habe. „Ich weiß nicht, wieso ich hier sitze“, äußerte der Borkener keinerlei Unrechtsbewusstsein. Dass der Vorfall sich etwas anders abgespielt hatte, schilderten dann die Südlohnerin und ein 40-jähriger Straßenbauarbeiter, der das Geschehen beobachtet hatte.

Der Borkener sei mit hoher Geschwindigkeit auf sie zugefahren, habe überholt und dann ausgebremst, berichtete die Südlohnerin. Dann sei der Mann ausgestiegen, habe gegen ihre Scheibe geschlagen und sie als „Schlampe“ und schlimmer beleidigt. Als sie der Aufforderung des Mannes nicht nachkam, aus dem Auto zu steigen, habe der Borkener gegen ihr Auto getreten und sei weggefahren.

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Dass der Borkener die 20-Jährige tatsächlich abrupt ausgebremst hatte, ließ sich für das Gericht anhand der Schilderungen der Zeugin aber nicht nachvollziehen. Vielmehr könnte der Mann auch nur vor der roten Ampel gebremst haben.

Zeuge bestätigt Beleidigung

Die Aussage der Südlohnerin, der Angeklagte habe sie beleidigt und gegen ihr Auto getreten, bestätigte der Straßenbauarbeiter, der im Bereich der Kreuzung arbeitete. Der Angeklagte sei schnell unterwegs gewesen, habe die Frau überholt und dann gebremst.

Danach sei der Angeklagte ausgestiegen. „Er wurde lauter und hat die Dame beschimpft“, so der Zeuge, der auch die Beleidigung bestätigte. Der Angeklagte habe sich insgesamt „aggressiv“ verhalten und sei nach dem Tritt gegen das Auto „im sportlichen Fahrstil“ weggefahren.

Der Tatvorwurf der Nötigung konnte für das Gericht durch die Aussagen der Zeugen nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Daher bleib nur der Vorwurf der Beleidigung. Dem Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, folgten am Ende die Anklagevertreterin und die Verteidigung.

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