
© Raphael Kampshoff
Erinnerungslücken nach Schlägerei im Next helfen 24-Jährigem nicht
Disco-Schlägerei
Der Angeklagte konnte sich nicht erinnern, die Zeugen schwänzten die Gerichtsverhandlung. Doch die Schläge in und vor der Ahauser Disco Next bleiben nicht ungesühnt.
Was genau sich am 16. Juni 2019 im Next in Ahaus zugetragen hat, bleibt vermutlich für immer unklar im Disco- und Alkoholnebel verborgen. Dennoch muss ein 24-Jähriger für eine zweifache Körperverletzung zahlen. Das entschied am Montag das Amtsgericht in Ahaus.
Laut Anklage war der 24-Jährige vor einem Jahr an einem Sonntagmorgen um 5 Uhr in der Disco Next mit einem jungen Mann in Streit geraten. Dann habe er einen dritten Mann, der schlichten wollte, ins Gesicht geschlagen und verletzt.
Zweiter Angriff auf der Bahnhofstraße
Als die beiden Männer später das Next verließen, attackierte der 24-Jährige, der zuvor der Disco verwiesen worden war, die beiden an der Bahnhofstraße unvermittelt erneut mit Tritten und Schlägen.
„Ich kann nichts dazu sagen“, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. „Ich war unter Alkohol.“ Auch die beiden Geschädigten, die als Zeugen geladen waren, sorgten nicht für Klarheit. Beide hatten den Gerichtstermin offenbar vergessen oder für unwichtig gehalten. Der eine war mit seinem Vater zum Angeln, der andere auf dem Weg zu Bundeswehr, erfuhr der Richter, als er hinter den beiden Zeugen hinterhertelefonierte.
„Ich könnte das auch zugeben“
Aber der Angeklagte leugnete den Vorfall nicht. „Jetzt sitze ich hier, da könnte ich das auch zugeben. Aber ich kann mich wirklich an nichts erinnern. Nur daran, dass ich morgens bei Freunden aufgewacht bin.“
Auch jetzt wohnt der wohnungslose 24-Jährige bei Freunden. „Ich habe wegen Corona meinen Arbeit in einer Spielhalle verloren“, sagte er vor Gericht.“ Er sagte aber auch, dass er eine neue Stelle und eine Wohnung in Aussicht habe. Nur Einkünfte habe er zurzeit überhaupt nicht. „Meine Freunde bezahlen Essen und Zigaretten für mich.“
750 Euro Geldstrafe
Der Richter entschied sich angesichts der fehlenden Zeugen gegen ein Urteil im mündlichen Verhandlung und wählt den Weg des Strafbefehls. Dem Angeklagten geht jetzt schriftlich das Urteil zu: Er muss wegen zweifacher Körperverletzung 750 Euro Geldstrafe zahlen. Die Geldstrafe fiel relativ niedrig aus, weil der 24-Jährige über keinerlei Einkommen verfügt. Der Richter entschied sich für 50 Tagessätze à 15 Euro. Die 15 Euro, so erklärte der Richter, entsprächen dem Existenzminimum.
Der Angeklagte hat nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Tut er dies, so wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt – mit den beiden Zeugen, gegen die der Vertreter der Staatsanwaltschaft wegen Nichterscheinens ein Ordnungsgeld von je 100 Euro verhängte.