Vor Monatsfrist hatte Frank von Hagen sein Unverständnis über die Verkehrssituation an der L572 geäußert. Der 67-Jährige nahm den Faden auf, der politisch bereits im Jahr 2022 gesponnen wurde. Seinerzeit begründete die Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung der Versetzung des Ortsausgangsschildes in Richtung Stadtlohn an die Rosenstraße mit der fehlenden geschlossenen Bebauung im Bereich Eschke. Aktuell steht das Schild an der Ampelkreuzung mit Eschstraße/Beckedahl, erst dort sieht die zuständige Behörde eben den Beginn der geschlossenen Bebauung.
Nicht mehr zeitgemäß, so die Meinung des Anwohners. Bei einem Ortstermin schilderte er seine Eindrücke. Nun könnte doch noch mal Bewegung in die Sache kommen, wie eine Nachfrage beim Kreis Borken bestätigt.
Geschlossene Bebauung als Kriterium
Warum Autos in beide Richtungen in Höhe der Bushaltestellen Beckedahl mit erlaubten 70 km/h fahren dürfen? Diese Frage stellt sich Frank von Hagen. Viel zu schnell, vor allem, weil an den Haltestellen immer mehr Schulkinder den Bussen zustiegen. Nicht zuletzt, weil sich das Baugebiet Eschke immer weiter entwickele, auch an der Alten Stadtlohner Straße gebe es mittlerweile eine geschlossene Bebauung.
Ebenso eine Gefahrenquelle sieht Frank von Hagen durch den Radweg entlang der Alten Stadtlohner Straße, der plötzlich in Richtung Stadtlohn ende und einen Seitenwechsel nötig mache.

Kurz: Die Geschwindigkeiten, die in diesem Bereich erlaubt seien, seien zu hoch. Deshalb sei es überfällig, die Ortseingangsschilder von der Eschstraße und vom Beckedahl an die alte B70 in Höhe Rosenstraße zu versetzen. Ein Ansinnen, das bereits die CDU-Fraktion im Umweltausschuss im Juni 2022 offen geäußert hatte. Mit ähnlicher Begründung, die Zeiten hätten sich geändert.
Die Antwort des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde seinerzeit: Der Straßenverkehrsbehörde fehle eben doch noch die fehlende geschlossene Bebauung an der L572 als Kriterium für eine Versetzung des Ortseingangsschildes.
Mit ein wenig Abstand zeigt eine erneute Anfrage an den Kreis Borken, dass man sich des Themas zumindest annimmt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde teilt Pressesprecherin Leonie Dreier mit, dass „der Sachverhalt geprüft wird“. Dies unter Einbindung der betroffenen Kommune, der Polizei sowie von Straßen.NRW als Baulastträger.
Diese würden nun auch angeschrieben. Möglicherweise seien für diesen Bereich auch alternative Lösungen denkbar. Noch habe man keine Rückmeldung erhalten, teilte Ordnungsamtsleiter Matthias Lüke am Dienstag (21.11.) auf Nachfrage mit.
Reform des Straßenverkehrsgesetzes
Auch Frank von Hagen hat hier und da ein Feedback erreicht – auch wenn die ganz große Resonanz noch ausgeblieben sei. Womöglich habe er aber eines erreicht: einen Prozess zu einem möglich Umdenken angestoßen. Der 67-Jährige hegt auch Hoffnungen auf Änderungen im Straßenverkehrsgesetz. Demnach sollen „die örtlichen Behörden künftig verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz von Klima, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung erlassen dürfen“.
Kurz: Straßenverkehrsbehörden soll generell mehr Entscheidungsspielraum gewährt werden. Die Reform muss allerdings in diesen Tagen noch den Bundesrat passieren.