Weichen stellen sollen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 12. Februar, in ihrer ersten Sitzung des Jahres. Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 steht hier unter anderem auf dem Sitzungsplan.
Zur Erklärung: Der Haushaltsplan, in dem steht, wo und wofür im aktuellen Jahr die Gemeinde wie viel Geld ausgeben will und soll. Im Gemeinderat der Gemeinde Südlohn wurde dieser am 15. Januar von Bürgermeister Werner Stödtke vorgestellt. Nun soll über diesen in der Haupt- und Finanzausschusssitzung beraten werden. Ob das Thema „Geld und Investitionen in die Zukunft“ zum Zankapfel wird, wird man ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Oeding an der Winterswyker Straße hören und sehen können.
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung beschäftigten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auch um den Stellenplan des Rathauses. Laut Sitzungsvorlage vom 6. Februar war das vergangene Jahr für den Personalservice der Gemeinde Südlohn wieder ein Jahr mit zahlreichen Veränderungen im Personalstand aufgrund von Fluktuation, Verrentung oder internen Wechseln.
Beispielsweise konnten einige ausgeschriebene Stellen in der Verwaltung mit externen Bewerbern besetzt werden. So gibt es unter anderem eine neue Mitarbeiterin im Bürgerservice bzw. für die soziale Begleitung der Asylsuchenden und Geflüchteten in gemeindlichen Unterkünften.
Grundstücksreform
Ob Hausbesitzer, Landwirte und Gewerbetreibende ab 2025 wegen der Grundsteuerreform tiefer in die Tasche greifen müssen, ist ebenfalls ein Thema am Mittwoch.
Zur Erklärung: Die neue Grundstücksreform ist ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Natürlich auch in der Gemeinde Südlohn. Diese war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die aktuell gültige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. So mussten allein in NRW etwa 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden.
Für die Städte und Kommunen, also auch für die Gemeinde Südlohn, besteht dabei die Möglichkeit, einen einheitlichen oder einen differenzierten Hebesatz (wir berichteten) zu erheben. Wie in der aktuellen Sitzungsvorlage zu lesen ist, können seit dem 27. Januar auch Messbeträge – soweit bis zum Stichtag 27.1. vorhanden – für die differenzierten Hebesätze im Messbetragsverzeichnis dargestellt werden.
Im Ausschuss werden nun die Vorlagen für den einheitlichen und differenzierten Hebesatz zur Beschlussempfehlung für den Gemeinderat beraten.
E-Akte im Bereich Soziales
Um die Digitalisierung der Sozialverwaltung im Kreis Borken geht es im Punkt 5 der Sitzungsliste. Im Speziellen geht es hier um die Einführung einer E-Akte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für die Umsetzung müssen hier noch Beschlüsse gefasst werden.
