Haupt-und Finanzausschuss tagt am Mittwoch in Oeding Grundsteuerreform ist ein Thema

Haupt-und Finanzausschuss tagt am Mittwoch: Grundsteuerreform ist Thema
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Die neue Grundstücksreform tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Natürlich auch in der Gemeinde Südlohn. Diese war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die aktuell gültige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. So mussten allein in NRW etwa 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden.

Mitte Juni hatte die Finanzverwaltung NRW schließlich „aufkommensneutrale Hebesätze“ für jede einzelne Kommune veröffentlicht. Ende September wurden diese für die Gemeinde Südlohn noch einmal aktualisiert. Das Finanzministerium in Düsseldorf empfiehlt dabei vielen Städten und Gemeinden höhere Hebesätze, um die Grundsteuereinnahmen stabil zu halten.

Die Idee hinter dem neuen Modell: Der Bund hat Wohngrundstücke höher bewertet als gewerblich genutzte Grundstücke. Aufkommensneutralität bedeute dabei: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich. Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist, zählen schließlich nicht die deutschlandweiten oder landesweiten Einnahmen durch die Grundsteuer, sondern allein, wie hoch die Einnahmen der jeweiligen Gemeinde sind. Verglichen wird der Zeitraum vor 2025 und ab 2025, also wenn die Erhebung der reformierten Grundsteuer beginnt.

Das Problem: Bei der einfachen Umsetzung der Aufkommensneutralität durch die Kommunen würde es in vielen Fällen dazu führen, dass die Bürger für das Wohnen mehr zahlen müssten. Aus diesem Grunde besteht für die Städte und Kommunen die Möglichkeit, gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einzuführen.

Eine Möglichkeit, von der die Gemeinde Südlohn aufgrund fehlender Rechtssicherheit laut Sitzungsvorlage vom 8. November vorerst keinen Gebrauch machen möchte. Stattdessen möchte sie einheitliche Hebesätze festlegen.

Nichtsdestoweniger werden im Ausschuss natürlich beide Beschlussvariante – einheitlicher und differenzierter Hebesatz – zur Vorberatung vorgestellt.

Zwei Beschlussvarianten

Hier ein Überblick über die zwei Beschlussempfehlungen:

Varinate 1: Einheitlicher Hebesatz

Grundsteuer A: 447 Prozent – für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(zum Vergleich 2024: 300 Prozent)

Grundsteuer B: 705 Prozent – für Grundstücke

(zum Vergleich 2024: 490 Prozent)

Variante 2: Unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke

Grundsteuer A: 447 Prozent

Grundsteuer B: 576 Prozent (Wohngrundstücke)

Grundsteuer B: 1043 Prozent (Nichtwohngrundstücke)

Sitzung am 13. November

Wie die Gemeinde Südlohn die Grundsteuerreform umsetzt, ist noch nicht klar. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am kommenden Mittwoch, 13. November, 18 Uhr, im Rathaus an der Winterswijker Straße in Oeding über die Frage.

Weitere Sitzungsthemen

Zu Beginn der Sitzung geht es um die Fortsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Laut Wunsch der Gemeindeverwaltung soll das internationale Netzwerkbüro INB fortgeführt werden. Das Projekt ist auf vier Jahre ausgelegt. Kosten für die Gemeinde: 1080 Euro pro Jahr, also insgesamt 4320 Euro (entspricht einer Umlage von 0,12 Cent pro Einwohner).

Des Weiteren ist der Fortschritt der Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung ein Thema.