
© picture alliance/dpa
Auf Bürgerantrag: Verwaltung prüft Bezuschussung von Lastenfahrrädern
Umweltausschuss
Soll der Kauf eines Lastenfahrrads durch die Gemeinde bezuschusst werden? Und: Wie wird die Anschaffung eines gemeindlichen Lastenrads gefördert? Das soll die Verwaltung nun prüfen.
Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung stand ein Punkt, der sich einem aktuellen Kernschwerpunkt des Ausschusses widmet: Mobilitätswende. In einem Bürgerantrag ging es um die finanzielle Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern.
„Hiermit stelle ich den Bürgerantrag, die Anschaffung von Lastenfahrrädern – wie zuletzt beispielsweise in Ahaus – in der Gemeinde Südlohn finanziell zu fördern. Dies wäre aus meiner Sicht ein geeigneter Beitrag zur Mobilitätswende.“ Mit diesen Worten wandte sich Tim Sievers Mitte Mai an die Gemeinde Südlohn.
Bürgerantrag bezieht sich auf Ratsbeschluss der Stadt Ahaus
Der Antragsteller bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Rates der Stadt Ahaus zur Gewährung eines Zuschusses für Privatpersonen in Höhe von 30 Prozent der Anschaffungskosten. Erweitert würden so die Verlagerungsmöglichkeiten auf das Fahrrad durch größere Transportmöglichkeiten gegenüber einem herkömmlichen Fahrrad, so lautete der Tenor in Ahaus im Frühjahr.
Da entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan der Gemeinde Südlohn für das Jahr 2021 nicht eingeplant seien, sei es vorgesehen, das Thema in diesem Haushaltsjahr grundsätzlich zu beraten, heißt es in der Beschlussvorlage. Das wurde umgesetzt. „Die Fraktionen standen diesem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber“, berichtet Bauamtsleiter Dirk Vahlmann. Angemerkt wurde, dass es sich dabei eher um eine Einzelfördermaßnahme handele.
In der Diskussion sei der Faden weitergesponnen worden, so Vahlmann. So lenkte die WSO-Fraktion den Blick auch auf grundsätzliche Investitionen in die Infrastruktur zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürgern. Die SPD verwies auf das anstehende Klimaschutzkonzept.
Einstimmig beschlossen wurde letztlich ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung: Diese möge die Möglichkeiten für einen Zuschuss für Privatpersonen für die Anschaffung eines Lastenrads, eines Elektro-Lastenrades respektive eines Fahrrad-Lastenanhängers weiter eruieren und den Ausschuss darüber informieren.
Hauptausschuss berät über gemeindliches Lastenrad
In der Folge hat der Haupt- und Finanzausschuss die Anmerkung der Verwaltung über die mögliche Anschaffung eines gemeindlichen E-Lastenrad aus der Vorberatung im Umweltausschuss aufgegriffen. Ein gemeindliches E-Lastenrad könnten Bürgerinnen und Bürger ausleihen und auf Basis dieser Erfahrungen in ein eigenes E-Lastenrad investieren – keine geringe Investition.
Die Verwaltung wurde mit der Prüfung einer möglichen Beschaffung eines gemeindlichen E-Lastenrades und der entsprechenden Fördermöglichkeiten beauftragt. „Denkbar sind zwei Arten der Förderung von Lastenrädern: zum einen die NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität) und zum anderen die Bundes-Förderung (E-Lastenrad-Richtlinie)“, erklärt Markus Lask, Leiter Zentrale Steuerung und Zentrale Dienste.
Aus ersterem Programm seien die Anschaffungskosten des E-Lastenrads „KonRad“ in Borken mit 60 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert worden. Welche Förderung für die Gemeinde Südlohn optimal wäre, muss nun geprüft werden, so Lask.