Was nach der Kündigung mit 140 Hülsta-Mitarbeitern passiert

Transfergesellschaft

Kurz vor Weihnachten stand fest: 140 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz bei Hülsta. Wen es trifft, ist noch unklar. Sicher ist aber, dass jeder Betroffene, der es möchte, in eine Transfergesellschaft übergehen kann.

STADTLOHN

07.01.2015, 18:19 Uhr / Lesedauer: 2 min
Wo es für 140 Hülsta-Mitarbeiter nach dem Übergang in die Transfergesellschaft hingeht, ist ungewiss.

Wo es für 140 Hülsta-Mitarbeiter nach dem Übergang in die Transfergesellschaft hingeht, ist ungewiss.

Während der Beschäftigung in der Gesellschaft bekommt der Arbeitnehmer ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Bei kinderlosen Personen betrage dieses 60 Prozent vom bisherigen Nettoverdienst. Menschen mit Kindern erhalten 67 Prozent. „Oft wird von den Firmen aufgestockt – das geht bis 100 Prozent“, erklärt Rennekamp. Ob und wie weit das bei Hülsta der Fall ist, ist unklar. Ein wichtiges Merkmal haben die Angestellten in der Transfergesellschaft: Sie sind nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend. „Es geht darum, dass man sich bemüht, dass der Arbeitnehmer in ein anderes Beschäftigungsverhältnis übergeht“, sagt Rennekamp. Dazu gehöre auch die Akquirierung von Arbeitsstellen und die Vermittlung entsprechender Qualifizierungen. Der Vorteil der Transfergesellschaft sei, dass man nicht arbeitslos sei. So verbrauche man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht. Das sei von Vorteil, wenn man später keine Anstellung finde. „Die Arbeitnehmer bekommen professionelle Unterstützung bei dem Bemühen, in ein neues Arbeitsverhältnis überzugehen“, sagt Rennekamp. Ziel sei es, eine Arbeitslosigkeit vermeiden.

Dennoch ist der Übergang in die Transfergesellschaft jedem Arbeitnehmer freigestellt. „Kein Arbeitnehmer kann dazu gezwungen werden. Das ist keine Verpflichtung“, meint Rennekamp. In der Regel werde es angenommen.