Alexander Taubert hat den Stein ins Rollen gebracht: Im Wohngebiet Claushues Hof sollen Pkw-Stellplätze in den Vorgärten genehmigt werden.

Alexander Taubert hat den Stein ins Rollen gebracht: Im Wohngebiet Claushues Hof sollen Pkw-Stellplätze in den Vorgärten genehmigt werden. © Geodaten Kreis Borken/Grothues

Stadt will Pkw-Stellplätze in den Vorgärten des Claushues Hofs ermöglichen

rnE-Mobilität

Im Wohngebiet Claushues Hof sollen künftig neue Pkw-Stellplätze in Vorgärten erlaubt sein. Damit reagiert Stadtlohn auf die wachsende E-Mobilität und den Wunsch nach eigenen E-Ladesäulen.

Stadtlohn

, 12.10.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Über den Weg gab es zunächst konträre Vorstellungen, über das Ziel waren sich alle einig: Der Umwelt- und Bauausschuss will den Bebauungsplan für das Wohngebiet Claushues Hof ändern, um Hauseigentümerinnen und -eigentümern die Anlage von Pkw-Stellplätzen in ihren Vorgärten zu erlauben. Ziel: Die Stadt will damit dem gewachsenen Parkdruck in dem Viertel Rechnung tragen. Außerdem soll so die Elektromobilität gefördert werden.

Bebauungsplan lässt keine neuen Stellplätze auf den Grundstücken zu

Hauseigentümer Alexander Taubert hatte den Stein ins Rollen gebracht. Er hat sich gerade ein Elektroauto gekauft. In Kürze wird auf seinem Hausdach eine Solaranlage installiert. Aufladen aber kann er sein E-Auto zuhause nicht. Sein Grundstück verfügt weder über eine Garage noch über eine Einfahrt.

Die beiden Familienautos der Tauberts parken am Straßenrand. „Aber aufladen darf ich sie da nicht, weil das Kabel auf dem Gehweg ja eine Stolperfalle wäre.“ Einen Stellplatz im Vorgarten anzulegen, wäre die einfachste Lösung. Doch das ist nach dem geltenden Bebauungsplan nicht zulässig.

Jetzt lesen

Die Situation der Tauberts beruht nicht auf einem Planungsfehler und ist im Claushues Hof auch kein Einzelfall. Dr. Markus Könning, Fraktionsvorsitzender der CDU, erläuterte in seinem schriftlichen Änderungsantrag den Hintergrund: „Im Claushues Hof besteht nämlich die Besonderheit, dass dort vor allem für die Reihenhausgrundstücke Reihengaragen errichtet wurden.“

Hierzu habe die Stadt seinerzeit mit der Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft Ahaus im Interesse einer einheitlichen und verbilligten Errichtung eine Vereinbarung über den Bau der Garagen getroffen. Die Garagengrundstücke seien Personen zugeteilt, die in der Nähe ein Baugrundstück erworben hatten. Nicht alle Hausbesitzer sind heute aber auch Garagenbesitzer. Und anders als in anderen Wohngebieten legt der Bebauungsplan hier fest, dass in den Vorgärten keine Stellplätze angelegt werden dürfen.

Einzelfallbefreiungen sind kein Ausweg

Die CDU hat jetzt beantragt, diese Festsetzung im Bebauungsplan Hof Claushues aufzuheben. Dafür solle der Bebauungsplan geändert werden. Dennis Bausch (FDP) widersprach zunächst. „Eine Bebauungsplanänderung ist zu aufwendig. Das Bauamt sollte lieber im Einzelfall entscheiden.“ Dafür sprach sich auch Otger Harks (SPD) aus: „Es ist keine allgemeine Reglung sinnvoll. Einzelfallentscheidungen sind schneller und wirksamer.“

Fachbereichsleiter Mathias Pennekamp aber erklärte: „Der Kreis Borken stellt eine Befreiungsmöglichkeit nicht in Aussicht, weil es sich bei der Stellplatzregelung im Bebauungsplan um eine explizite Feststellung und um einen Grundzug der Planung handelt.“ Mit anderen Worten: Wer die Regeln ändern will, muss den Bebauungsplan ändern. Hermann Lensker (CDU) formulierte es so: „Wir müssen den Bebauungsplan nach 60 Jahren an die geänderten Realitäten anpassen. Das ist die sicherste Lösung. Und dann wissen alle Bescheid.“

Einstimmige Entscheidung für Bebauungsplanänderung

Dafür entschied sich am Ende der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung. Hausbesitzer Alexander Taubert freut sich. „Es ist doch positiv, dass jetzt über eine zeitgemäße Lösung nachgedacht wird und dass was in Bewegung gekommen ist“, sagt er und hofft, dass die neuen Festlegungen nicht „überreguliert“ werden. Die Hausbesitzer hätten ja selbst ein Interesse daran, vernünftige Regelungen zu finden.

Jetzt lesen

Die CDU hatte in ihrem Antrag gefordert, dass die Stellplätze auf den eigenen Grundstücken mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche anzulegen sind, um der zunehmenden Flächenversiegelung vorzubeugen. Hermann Steverding (UWG) hatte angeregt, dass neue Carports und Garagen nur mit einer Dachbegrünung zulässig sein sollten.