In einem Scheidungskrieg hat jetzt eine Walther P99 eine besondere Rolle gespielt. Polizeibeamte haben die Schreckschusswaffe, die unverschlossen und geladen auf einem Dachboden in Stadtlohn lag, mit zwei Magazinen und 37 Patronen sichergestellt.
Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich am Freitag der 38-jährige Eigentümer der Waffe in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Ahaus verantworten. Obwohl das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde, erklärte der Angeklagte am Ende kopfschüttelnd: „Das ist alles ein Horror.“ Er sieht sich als Opfer eines Rosenkriegs. Während der Verhandlung brach er in Tränen aus.
Ehefrau rief die Polizei
Klar ist: Schreckschusswaffen müssen ungeladen in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Zu den Waffen gehörende Munition darf nur verschlossen und getrennt von den Waffen gelagert werden. Insbesondere Kinder dürfen keinen Zugriff auf die Waffen haben. So schreibt es das Waffengesetz vor.
Die Ehefrau des Waffeneigentümers hatte die Polizei alarmiert. Sie hatte die Waffe nach eigenen Angaben beim Aufräumen auf dem Dachboden entdeckt. „Zum Schutz der Kinder wollte ich die Waffe abgeben“, sagte sie vor Gericht. Dann machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg.
„Jetzt ist Krieg“
Die Kinder, so versicherte der Angeklagte, hätten gar keine Möglichkeit gehabt, die Dachbodenklappe zu öffnen. Außerdem habe er die Waffe zu der Zeit, als er noch mit seiner Frau zusammenwohnte, in einer mit einem Vorhängeschloss gesicherten Metallkiste aufbewahrt.
Bereits Anfang 2021 hatte das Ehepaar beschlossen, sich zu trennen. Dann, so der Angeklagte, sei seine Frau eines Tages vom Anwalt wiedergekommen und habe erklärt: „Ab jetzt wird nicht mehr geredet. Ab jetzt ist Krieg.“
Mehrfach vor Gericht
Seither haben sich die streitenden Ehepartner schon mehrfach vor Gericht wiedergetroffen. Dreimal, so der Angeklagte, sei es um die Kinder gegangen. Es gab auch einen Polizeieinsatz. „Meine Frau überzieht mich mit Unterstellungen“, so der Angeklagte. „Das hätte ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen können.“
Mal werfe sie ihm vor, mit den Kindern flüchten zu wollen, mal Bedrohung und Körperverletzung. „Ich habe sie aber nur einmal mit einem Plastikbecher beworfen, weil sie mich zur Weißglut getrieben hat. Dafür habe ich mich aber sofort entschuldigt.“ In dem Waffenvorwurf sah er einen weiteren Schritt, ihn drangsalieren zu wollen.
Kein Zugang zum Dachboden
Weil die Ehefrau nicht aussagen wollte, konnte die Richterin letztlich nicht klären, ob die Waffe vom Angeklagten, wie er selbst beteuerte, immer in einer verschlossenen Box aufbewahrt wurde. Als die Polizei die Pistole sicherstellte, habe er schon monatelang keinen Zugang mehr zu dem Dachboden gehabt.
Der 38-Jährige räumte aber ein, dass er Waffe und Munition aus Unwissenheit nicht getrennt voneinander aufbewahrt habe. Das werteten die Richterin und auch die Staatsanwaltschaft lediglich als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat.
„Ruinöse Scheidung“
Gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Waffe selbst wird mit Zustimmung des 38-Jährigen eingezogen. Auf Bitten des Angeklagten gewährte ihm die Richterin eine Ratenzahlung. „Das ganze Scheidungsverfahren hat mich ruiniert, obwohl ich eigentlich gut verdiene. Alle Reserven sind weg“, sagte der Angeklagte.
Mit verzweifelter Miene fragte er seinen Anwalt noch in der öffentlichen Verhandlung: „Und was bekommen Sie?“ Der Anwalt gab bereitwillig Auskunft: „Genau weiß ich es noch nicht. Das Honorar wird ungefähr bei 1200 Euro liegen.“
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