Der Unterricht an der Musikschule Stadtlohn  (Symbolbild) soll teurer werden. Am Mittwoch entscheidet der Rat.

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Rat entscheidet am Mittwoch über Anhebung der Musikschulentgelte

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Die Musikschule soll teurer werden. Dafür hat der Haupt- und Finanzausschuss gestimmt. Am Mittwoch entscheidet der Rat. Bereits am Dienstag diskutieren die Politiker über die Wohnraumsituation.

Stadtlohn

, 07.11.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Musikschulunterricht in Stadtlohn wird teurer. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung für eine dreistufige Anhebung gestimmt. Die Gebühren sollen 2022 um rund fünf Prozent steigen, 2023 um drei und 2024 um weitere zwei Prozent.

Was bedeutet das konkret? Hier sind einige Beispiele:

  • Eine Ballettschülerin zahlt zurzeit monatlich 18 Euro. Im nächsten Jahr werden es 19 Euro sein. Bis 2024 steigt das Entgelt auf 20 Euro.
  • Der Instrumentalunterricht (Einzelunterricht, 45 Minuten) kostet zurzeit 86,50 Euro im Monat. Im nächsten Jahr werden es 91 Euro sein. Bis 2024 steigt das Entgelt auf 95 Euro.
  • Der Preis für Dreierunterricht (45 Minuten) steigt in den nächsten drei Jahren von jetzt 34 Euro auf 37,50 Euro.
  • Die JeKits-Entgelte steigen einmalig von 23 auf 26 Euro.
  • Das Entgelt für Musiziergemeinschaften bleibt stabil bei 5,50 Euro.
  • Nicht erhöht wird auch die Instrumentenmiete (8 Euro im ersten und 11 Euro ab dem zweiten Jahr).

Die Musikschule Stadtlohn erfreut sich zurzeit eines Anmeldebooms.

Die Musikschule Stadtlohn erfreut sich zurzeit eines Anmeldebooms. © Stefan Grothues

Der Erste Beigeordnete Günter Wewers bezeichnete die Anhebung als „niederschwellig-moderat“. Maßgabe sei, dass der Anteil der Elternbeiträge etwa bei 50 Prozent der Kosten für die Musikschule liege. Einerseits müsse die Musikschule für Eltern attraktiv bleiben, andererseits soll das von der Stadt zu tragende Defizit nicht zu groß werden. Zurzeit freut sich die Musikschule nach Angaben ihrer neuen Leiterin Birgit Woltering über einen Anmeldeboom.

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Die Erhöhung bringt der Stadt Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000 Euro. Für Geschwisterkinder, Familienpassinhaber und aus sozialen Gründen sind Ermäßigungen von 10 bis 50 Prozent möglich.

Rat entscheidet am Mittwoch auch über Abfallgebühren

Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am Mittwoch, 10. November, ab 18 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rathaus. Dann berät der Rat auch über die neuen Abwasser- und Abfallgebühren und über die KAG-Beiträge, die Anlieger zu zahlen haben, wenn die Straßen vor ihrer Haustür erneuert werden.

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Auf der Tagesordnung steht zunächst aber die Einwohnerfragestunde, die zu Beginn jeder Ratssitzung stattfindet. Anschließend geht es um den Beschluss des Gleichstellungsplanes der Stadt Stadtlohn. In weiteren Punkten wird über Satzungsänderungen im Bereich der Feuerwehr, der Kirmes und der Märkte berichtet.

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Weiterhin wird über mehrere Zuschussanträge von Vereinen und Einrichtungen beraten, die aus Mitteln der Geschwister-Hakenfort-Stiftung finanziert werden sollen. Die künftige Unterbringung der Wiesentaler Musikkapelle und des Spielmannszuges der KG in städtischen Räumlichkeiten steht ebenfalls auf der Tagesordnung.

Stadtentwicklungsausschuss tagt am Dienstag

Bereits am Dienstag, 9. November, tagt der Wirtschaftsförderungs-, Infrastruktur- und Stadtentwicklungsausschuss (WISA) um 18 Uhr im Rathaus. Die Sitzung beginnt mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Installation von Spielgeräten für ältere Kinder auf Spielplätzen. Im nächsten Tagesordnungspunkt wird über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Förderung von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser beraten. Außerdem diskutiert der Ausschuss über einen Antrag der FDP-Fraktion zur Wohnraumsituation in Stadtlohn.

Zur Vorbereitung der Sitzung treffen sich die Fraktionen am Montag, 8. November, zu öffentlichen Sitzungen, zu denen alle Stadtlohnerinnen und Stadtlohner eingeladen sind:

  • CDU: 18 Uhr, Rathaus, großer Sitzungssaal
  • UWG: 19 Uhr, Haus Hakenfort, Festscheune
  • FDP: 19 Uhr, Rathaus, Raum 125, 1. OG
  • SPD: 18.30 Uhr, Videokonferenz
  • Bündnis 90 / Die Grünen: 18 Uhr, Rathaus, kleiner Sitzungssaal

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten für alle Gremienmitglieder sowie Besucherinnen und Besucher die Voraussetzungen der 3G-Regel. Alle Personen müssen also vollständig geimpft, genesen oder innerhalb der vergangenen 48 Stunden getestet sein (Antigen-Schnelltest reicht aus). Der Nachweis ist vor dem Betreten des Sitzungsraumes zu erbringen.