Betrügerischem Arzt bleibt Haft erspart

Berufungsverfahren am Landgericht

Der Mediziner, der Anfang 2016 im Krankenhaus Maria-Hilf ohne Zulassung als Arzt gearbeitet hat, muss nun doch nicht hinter Gitter.

17.10.2017, 15:25 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung – so lautete am Dienstag das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Amtsgericht. Vor einem Jahr hatte das Ahauser Amtsgericht den heute 55-Jährigen noch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Damals hatte er den Betrug bestritten.

Reumütig und geständig

Beim Auftakt der Berufung vor einer Woche aber zeigte sich der Mediziner, der heute in Cambridge lebt und arbeitet, reumütig und geständig. Er bot auch eine Schadenwiedergutmachung an. Nach der Überweisung von knapp 34 000 Euro am das Stadtlohner Krankenhaus  hat das Landgericht nun am Dienstag die Bewährungsstrafe verhängt. Dem 55-jährigen Angeklagten war die Approbation wegen Kreditbetrügereien entzogen worden. Das hatte er dem Stadtlohner Krankenhaus beim Arbeitsantritt verheimlicht (Münsterland Zeitung berichtete). Als strafmildernd wertete das Gericht die Tatsache, dass der Mediziner keinem Patienten geschadet, sondern fachlich gute Arbeit geleistet hatte.