Die Nachbarn des Aldi-Marktes am Breul ärgern sich über die Lärmemissionen der Kühlanlage.

© Stefan Grothues

Aldi-Kühlung war nachts zu laut – nun gibt es ein neues Störgeräusch

rnAldi-Markt am Breul

Die Nachbarn des Aldi-Marktes am Breul hatten recht: Die Kühlung des neuen Marktes war nachts zu laut. Das hat der Kreis Borken festgestellt. Dafür brauchte es nicht einmal eine Lärmmessung.

Stadtlohn

, 03.07.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Als Mitte Mai der neue Aldi-Markt am Breul eröffnete, begann für Michaela Himmelberg und für etliche weitere Nachbarn am Berkelbogen eine Leidenszeit. „Die Kühlanlage hat mich schon morgens um 4 Uhr geweckt“, sagte sie. „Der Lärm macht uns alle krank“, klagte ihre Nachbarin Erika Heming. Aldi erklärte dagegen, „sicher“ zu sein, die zulässigen Schallschutzwerte einzuhalten. Jetzt steht fest: Nachts war die Anlage definitiv zu laut.

Eine der Lärmquellen vom Balkon der Familie Himmelberg aus gesehen: der Schneckenverdichter für Kartonagen des Aldi-Marktes am Breul.

Eine der Lärmquellen vom Balkon der Familie Himmelberg aus gesehen: der Schneckenverdichter für Kartonagen des Aldi-Marktes am Breul. © Stefan Grothues

Das bestätigte Richard Riedel vom Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises Borken auf Anfrage unserer Redaktion. Die offiziellen Abnahmemessungen durch einen Gutachter wurden sogar abgebrochen, „weil die Kühlanlage nicht so lief, wie sie laufen sollte“, so Richard Riedel.

Anlage lief nachts unter Volllast

Die Baugenehmigung sieht vor, dass die Kühlanlage bei Schalldruckmessungen tagsüber den Grenzwert von 55 dB(A) nicht überschreiten darf. Ab 20 Uhr liegt der Maximalwert bei 40 dB(A). „Laut Baugenehmigung müsste die Kühlanlage nachts auf 70 Prozent Teillast heruntergefahren werden“, so Richard Riedel. Bei der geplanten Langzeitmessung stellten der Gutachter und die Mitarbeiter des Kreises fest, dass die Anlage auch nachts unter Volllast lief.

„Dieser Missstand ist inzwischen behoben“, sagt Richard Riedel. Aldi habe Probleme mit der automatischen Steuerung der Anlage gehabt. Jetzt werde die manuell heruntergeregelt. „Wir wissen, dass es jetzt besser ist“, sagt Richard Riedel und beruft sich dabei auf eine Überschlagsmessung. Allerdings seien jetzt einige höhere Frequenzen zu hören, die nicht mehr vom Rauschen überdeckt werden. Da müsse noch eine Lösung gefunden werden.

Hohe Frequenzen wie ein „dreifacher Tinnitus“

„Nein, es gibt keine Verbesserung. Wir sind vom Regen in die Traufe gekommen“, sagt Anwohnerin Michaela Himmelberg. Die hohen Frequenzen, so sagt sie, klängen „wie ein dreifacher Tinnitus“, der den Nachbarn weiterhin den Schlaf raube. „Wir wünschen uns, dass nach vielen Beschwichtigungen jetzt auch mal Taten folgen und dass wirklich etwas passiert.“

Eine offizielle Abnahmemessung steht noch aus. „Wir wollen die neue Langzeitmessung in den nächsten Wochen durchführen. Wir warten ab, bis die Außentemperaturen wieder steigen. Wir wollten ja ein realistisches Bild auch unter extremen Bedingungen erhalten“, sagt Richard Riedel.

Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht stützt die Baugenehmigung

Dass die Anlage prinzipiell genehmigungsfähig sei, daran hat Richard Riedel keinen Zweifel. Bei den in der Baugenehmigung des Kreises gemachten Annahmen und Vorgaben handele es sich nach Riedels Angaben „um ein normales Geschäft des Baugenehmigungsverfahrens“.

Auch Christian Meidt, Bereichsgeschäftsführer Filialbau der Aldi-Immobilienverwaltung, hatte bereits in einem Schreiben an die Nachbarn betont, dass es sich um „eine neue Anlage nach aktuellstem Stand der Technik“ handele und Aldi zudem zusätzliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt habe.

Fühlen sich vom neuen Aldi-Markt in ihrer Nachtruhe gestört (von links): Erika Heming, Christa Hornhues, Michaela Himmelberg und Andrea Kenkel.

Fühlen sich vom neuen Aldi-Markt in ihrer Nachtruhe gestört (von links): Erika Heming, Christa Hornhues, Michaela Himmelberg und Andrea Kenkel. © Stefan Grothues

Familie Kenkel, Anlieger vom Berkelbogen, hatte aber gegen die Baugenehmigung des Kreises Borken geklagt und Hoffnungen auf eine Eilentscheidung mit aufschiebender Wirkung gesetzt. Das Eilverfahren ist inzwischen entschieden. „Das hat der Kreis gewonnen“, sagt Richard Riedel. Das Verwaltungsgericht habe summarisch geprüft und dabei ausdrücklich festgestellt, dass der Schallschutz in der Baugenehmigung bestimmt genug dargestellt werde, so Riedel weiter.

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Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren haben die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.