Schwangere sollten die Vorsorgeuntersuchungen nutzen
Rundum gut versorgt
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind wichtig und sollten unbedingt auch in der Corona-Pandemie genutzt werden. Darauf weist die AOK NORDWEST hin.

Regelmäßige Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft sind Teil der Vorsorgeuntersuchungen. © AOK/hfr.
In der ersten Zeit der Schwangerschaft überprüft der Arzt im Allgemeinen alle vier Wochen und in den letzten beiden Monaten alle 14 Tage, wie es um das Wohl von Mutter und Kind steht. „Schwangere sollten ihren Mutterpass stets bei sich tragen und zu den jeweiligen Untersuchungsterminen vorlegen, damit der Arzt die jeweiligen Ergebnisse eintragen kann. Das hilft, damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann“, so AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Blutdruck- und Gewichtsmessung bei der werdenden Mutter
Alle vier Wochen werden zum Beispiel eine Blutdruck- und Gewichtsmessung bei der werdenden Mutter und eine Herztonkontrolle beim Kind vorgenommen. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig auch eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Falls spezifische Probleme diagnostiziert werden, sind darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen möglich.
In den Untersuchungen der letzten beiden Schwangerschafts-Monate bestimmt der Arzt zum Beispiel die Position des Kindes. Die letzte Ultraschalluntersuchung ist zwischen der 28. und 31. Schwangerschaftswoche vorgesehen.
Kostenfreien App ‚AOK Schwanger‘
„Darüber hinaus stellen wir allen werdenden Müttern in Dortmund mit unserer kostenfreien App ‚AOK Schwanger‘ viele wertvolle Tipps bereit: Durch Eingabe des voraussichtlichen Geburtstermins steht ein individueller Kalender mit Vorsorgeterminen und allen relevanten Daten zur Verfügung. Über eine Erinnerungsfunktion wird an wichtige Termine erinnert“, so Kock.
Außerdem können werdende Mütter im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets ausgewählte Schwangerschaftsmehrleistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel der Toxoplasmose- und B-Streptokokken-Test, ein Antikörpertest gegen Ringelröteln und Windpocken oder die Unterbringung einer AOK-versicherten Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung.
AOK-Gesundheitsbudget
Die Mehrleistungen werden im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro in einem Kalenderjahr erstattet. Weitere Infos unter aok.de/nw/ganzeinfach