Wieviel Sterbehilfe darf es sein? Diese Frage geht uns alle an - in Selm gibt es Antworten

Wieviel Sterbehilfe darf es sein? : Diese Frage geht uns alle an
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Wieviel Sterbehilfe darf es sein? : Diese Frage geht uns alle an

Assistierter Suizid versus Palliativmedizin. Bitte was? Der Titel ist schon so sperrig wie das Thema unangenehm. Wer mag schon freiwillig über den Tod reden: das Sterben seiner Liebsten oder gar das eigene? Am besten jeder. Und das rechtzeitig, bevor Ängste und Schmerzen aus so einem ruhigen Gespräch einen panischen Schrei nach Hilfe machen. Wie es um die gerade bestellt ist, lässt sich nämlich auch ohne Ausnahmezustand nicht leicht verstehen.

Das Gesetz zur Sterbehilfe muss neu geregelt werden. Diesen Auftrag hatte das Verfassungsgericht dem Bundestag bereits vor dreieinhalb Jahren erteilt. Die beiden Gesetzesentwürfe, die im Juli zur Abstimmung standen, haben aber beide die nötige Mehrheit verfehlt. Wer jetzt mit dem Finger zeigt auf die erfolglos gebliebenen Abgeordneten in Berlin, sollte kurz inne halten und sich erst einmal ausmalen, wie er oder sie sich das eigene Sterben vorstellt.

Soll der Tod etwa eine reguläre ärztliche Dienstleistung am Ende des Lebens werden? Oh ja, mag mancher rufen: hochbetagt und lebenssatt ohne Schmerzen gehen dürfen - wie schön. Und gleichzeitig: wie schrecklich. Denn früher oder später werden sich Alte und Kranke dann fragen oder gar fragen lassen, wie lange sie ihrer Familie oder ihrer Krankenkasse noch zur Last fallen wollen. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber zaudert.

Die Entscheidung über assistierten Suizid, so heißt die Hilfe zur Selbsttötung, liegt so lange in einer ungeregelten Grauzone: im Ermessen der einzelnen Ärztinnen und Ärzte. Lassen wir sie nicht alleine damit, sondern bilden uns eine eigene Meinung. Rechtzeitig. Am 4. Oktober besteht dazu Gelegenheit im Selmer Bürgerhaus mit der Podiumsdiskussion des Hospizvereins.

Recht auf Hilfe zur Selbsttötung: Hausärztin aus Selm: „Wir werden alleine gelassen“