Laut Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) ist an Sonn- und Feiertagen keine Ladenöffnung gestattet. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Blumenläden, Bäckereien oder Hofläden. Das heißt aber nicht, dass man nicht sonntags in Einzelhandelsgeschäften einkaufen kann. Dafür gibt es die sogenannten verkaufsoffenen Sonntage. Vier sind 2024 im Selmer Stadtgebiet geplant. Sie sind an Bedingungen geknüpft. David Ruschenbaum vom Stadtmarketing Selm klärt auf Anfrage der Redaktion darüber auf und verrät, für wann diese verkaufsoffenen Sonntage geplant sind.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage planen Stadt und Werbegemeinschaft?
„In diesem Jahr sind wieder vier verkaufsoffene Sonntage geplant“, sagt David Ruschenbaum. „Die verkaufsoffenen Sonntage sind ein wichtiges Instrument
der Kundenbindung und stärken den Einzelhandel. Darüber hinaus ist es ein ausdrücklicher Wunsch der Werbegemeinschaft, die verkaufsoffenen Sonntage durchzuführen. Jedoch wird der Antrag zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage von der Werbegemeinschaft gestellt. Dieser muss in der kommenden Ratssitzung beschlossen werden. Somit sind die Termine in Planung.“
Gibt es ein Rahmenprogramm?
„Verkaufsoffene Sonntage dürfen nur in Verbindung mit traditionellen und anlassbezogenen Veranstaltungen durchgeführt werden“, berichtet der Mitarbeiter des Stadtmarketings. „Dabei steht die jeweilige Veranstaltung im Vordergrund und der verkaufsoffene Sonntag dient als dazugehöriges Rahmenprogramm.“

Welches sind die Daten und Anlässe für die vier verkaufsoffenen Sonntage?
In diesem Jahr ist es der Borker Sonntag (5. Mai.), das Stadtfest (16. Juni), das Herbstfest in der Selmer Altstadt (15. September) und der Adventsmarkt (1. Dezember).
In welchem Bereich der Stadt sind die Geschäfte geöffnet?
Antwort David Ruschenbaum: „In Bork am 5. Mai zum Borker Sonntag, auf der Kreisstraße am 16. Juni zum Stadtfest sowie in der Altstadt am 15. September zum Herbstfest und am 1. Dezember zum Adventsmarkt.
Gibt es schon Infos zu Öffnungszeiten?
„Die Geschäfte sind bei verkaufsoffenen Sonntages an vorgeschriebene Öffnungszeiten gebunden und werden im Ladenöffnungsgesetz festgelegt“, führt Ruschenbaum aus. „Somit haben die Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18 Uhr geöffnet.“
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