Verfahren um Selmer Schlacht-Skandal geht weiter Urteile zu Fall Prott nicht rechtskräftig

Verfahren um Selmer Schlacht-Skandal geht weiter: Urteile zu Fall Prott nicht rechtskräftig
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Noch nicht zu Ende ist das Verfahren um den Selmer Schlacht-Skandal bei Prott. Alle drei Angeklagten haben Rechtsmittel gegen das am 15. September gesprochene Urteil eingelegt, wie das Amtsgericht auf Anfrage der Redaktion erklärt hat. Das bedeutet: Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Das Schöffengericht beim Amtsgericht Lünen hatte einen der Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei weitere je zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allen wurde außerdem der berufsmäßige Umgang mit Schlachttieren verboten. Sie hatten im Prozess vorher zugegeben, an illegalen Schächtungen im Selmer Schlachthof Prott beteiligt gewesen zu sein. Rinder und Schafe sind dort im Frühjahr 2021 ohne vorherige Betäubung und teilweise sehr brutal geschlachtet worden. Mit versteckten Kameras aufgenommene Videos hatten den Skandal vor zwei Jahren aufgedeckt.

Es geht jetzt in die Berufung, wie Niklas Nowatius, Direktor des Amtsgerichts, im Gespräch mit der Redaktion erklärt. Das Verfahren geht also vor der nächst höheren Instanz weiter - nämlich vor dem Landgericht in Dortmund.

Nichts Neues gibt es hingegen zu dem Verfahren gegen Hubert Prott, also den Chef der drei Angeklagten. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt, weil er nicht verhandlungsfähig ist. Dabei bleibt es auch weiterhin, wie Niklas Nowatius erklärte.

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