Urteil im Schlacht-Skandal um Prott in Selm Ein Angeklagter muss ins Gefängnis

Urteil im Schlacht-Skandal um Prott: Ein Angeklagter muss ins Gefängnis
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Das Urteil ist gesprochen – und es ist hoch ausgefallen. Drei Jahre muss ein ehemaliger Mitarbeiter des Schlachtbetriebes Prott wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ins Gefängnis. Gegen zwei weitere Angeklagte, die Söhne des Erstgenannten, hat das Amtsgericht Lünen am Freitag (15. September) außerdem eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Diese werden aber zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden hatten als Aushilfen bei Prott gearbeitet.

In dem Schlachthof in Selm sollen in einem Zeitraum von rund drei Wochen 188 Schafe und Rinder illegal geschächtet worden sein – und das auf eine brutale Art und Weise. Mit angeklagt war eigentlich auch der Mann, den die drei Mitarbeiter ihren „Chef“ nannten: Hubert Prott. Er ist allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig, die Anklage gegen ihn wurde deshalb abgetrennt.

Abzug von 40.000 Euro

Die „Hauptverantwortlichen“, wie Richter Ulrich Oehrle sagte, waren also gar nicht vor Ort. Allerdings habe der Verlauf der insgesamt drei Verhandlungstag gezeigt, dass auch die drei Mitarbeiter in schwerem Maße gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Das gehe auch über das illegale Schächten hinaus. Es liege ein außerordentlicher, abstoßender und brutaler Fall von Tierquälerei vor. „Dass so etwas möglich ist, konnte ich mir vorher nicht vorstellen“, so der Richter, der das Urteil zusammen mit zwei Schöffinnen gefällt hat. Den drei Angeklagten wird zusätzlich noch der berufsmäßige Umgang mit Schlachttieren verboten – und das für immer.

Zur Höhe der Strafe sagte der Richter: „Wir schicken niemanden gern ins Gefängnis.“ Aber die Höhe der Strafe müsse eben auch die Schwere der Taten widerspiegeln. Der Verteidiger des Angeklagten, gegen den die höchste Strafe verhängt wurde, kündigte an, das Urteil anzufechten.

Von der Inhaberin der Schlachthofes – den Betrieb gibt es mittlerweile nicht mehr – wird außerdem eine Summe von 40.000 Euro abgezogen. Sie war es ja, die durch den Verkauf der geschächteten Tiere Profit gemacht hat. Allerdings war sie selbst nicht wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Ihr Anwalt erklärte, sie habe von den Verstößen nichts gewusst.

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