Unangeleinte Hunde verärgern Cappenbergerinnen
Eigentlich gilt Anleinpflicht
Eine kleine Gruppe von Frauen aus Cappenberg dreht dreimal in der Woche im Kohuesholz ihre Nordic-Walking-Runden. Nun gab es Ärger mit freilaufenden Hunden. Auch der Forstverwalter klagt über zunehmende Rücksichtslosigkeit – und will härter durchgreifen.

Manche Hundebesitzer missachten im Cappenberger Wald die Anleinpflicht.
Die Cappenberger Frauengruppe startet ihre Nordic-Walking-Runde im Kohuesholz früh morgens, um die kühle Waldluft zu genießen. Sie wissen, dass sie zu dieser Zeit nicht alleine unterwegs sind - denn auch etliche Hundebesitzer führen zu diesem Zeitpunkt ihre Vierbeiner aus. Diesen begegnen sie in der Regel mit Vorsicht.
So auch am vergangenen Freitag, als auf einem Weg zwei jüngere Frauen mit zwei großen Hunden entgegenkommen, die nicht an der Leine gehen. Schon springt einer der Hunde eine der Cappenbergerinnen an und wirft sie fast um. Kritik an diesem Verhalten lassen die Hundebesitzerinnen kalt, man geht auseinander und die zwei großen Hunde verschwinden abseits der Wege in einem Dickicht.
Die Anleinpflicht gilt und hat einen Sinn
Die Walkerinnen sind entrüstet und melden diesen Vorfall Elmar Berks von der Forstverwaltung Graf von Kanitz. Für den Forstverwalter sind Vorfälle mit Hunden nichts Neues. „Es ist schade, dass es leider unter den zahlreichen Hundehaltern, die die Cappenberger Wälder nutzen, immer wieder schwarze Schafe gibt, die uns dann zum Handeln zwingen“, sagt Berks. Am Eingang zum Kohuesholz steht auf einer großen Hinweistafel unmissverständlich, dass Hunde an der Leine zu führen sind. „Das hat seinen guten Grund“, sagt der Fachmann. „Es geht um den größtmöglichen Schutz für die zum Teil streng geschützten Tierarten, die hier leben.“
Die immer intensivere Nutzung der Wälder durch Spaziergänger, Radfahrer und Reiter zwinge die Wildtiere tagsüber immer tiefer ins Dickicht. „Wenn sie dann tagsüber dort auch noch durch frei laufende Hunde gestört werden, ist das durch die Forstaufsicht nicht mehr hinzunehmen“. Bei einer Missachtung der Anleinpflicht und des Wegegebotes (nur geschotterte Wege dürfen betreten werden) ist das zunächst eine Ordnungswidrigkeit – je nach Schwere des Vergehens kann das bis mit 25 000 Euro geahndet werden.
Im Ernstfall können Freiheitsstrafen verhängt werden
Wenn ein wildernder Hund jedoch ein Tier einer besonders geschützten Art tötet, fängt, diesen nachstellt oder deren Gelege zerstört oder entfernt, dann ist das schon eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für den Hundehalter bestraft werden.
Elmar Berks berichtet weiter: „Auch ich habe in diesem Jahr schon zweimal mit angesehen, wie wildernder Hunde ganz dicht hinter teilweise hoch tragender Ricken hinterher gehetzt sind.“ Die Hundehalter hätten sich schnell verdrückt. „Da das aber nun wirklich immer häufiger vorkommt, werden ab jetzt direkt Anzeigen geschrieben, denn einsichtig sind solche Hundehalter meistens nicht“, sagt Berks. Einige hätten sogar noch Spaß daran, wenn ihre Hunde laut bellend durch das Unterholz jagen.
Zum Beginn der Pilzsaison weißt der Forstleiter gleich noch darauf hin, dass ohne Ausnahme gilt: Die Cappenberger Wälder gehören zu den geschützten FFH-Gebieten und dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden.