Schächt-Skandel

Schlacht-Skandal bei Prott in Selm: Hohe Strafe wahrscheinlich

Vier Jahre Freiheitsstrafe dürften nicht ausreichend sein - deshalb hat das Amtsgericht Lünen jetzt entschieden, den Fall um den Selmer Schlachtbetrieb Prott ans Landgericht in Dortmund zu geben.

Selm

, 26.08.2022 / Lesedauer: 2 min

Der Fall Prott wird in Zukunft das Landgericht in Dortmund beschäftigen - und nicht mehr das Amtsgericht Lünen. Das hat jetzt der Vorsitzende des Schöffengerichts entschieden. Der Grund dürfte viele Tierschützer aufmerken lassen: Die Strafkammer des Landgerichts sei sachlich zuständig, „weil die Strafgewalt des Amtsgerichts, die eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren vorsieht, nicht ausreichend sein dürfte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts.

Vier Mitarbeitern des Unternehmens Prott aus Selm wird der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in teilweise massivem Maße vorgeworfen. „Angeklagt sind Taten der Schlachtung in Form des Schächtens ohne erforderliche tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung unter brutaler Missachtung tierschutzrechtlicher Bestimmungen, um das Fleisch als ,halal‘ geschlachtet zum Verkauf anbieten zu können“, so das Amtsgericht. „In 23 Tagen im Februar und März 2021 sollen durch zwei Angeschuldigte in 188 Fällen und in 73 bzw. 90 Fällen durch zwei weitere Angeschuldigte 45 Rinder und 143 Schafe wie vorstehend geschildert zu Tode gekommen sein“, heißt es darin weiter.

Den Fall hatte die Organisation Soko Tierschutz aufgedeckt - durch die Veröffentlichung von heimlich im Betrieb aufgenommen Videos. Der Kreis Unna hatte den Betrieb daraufhin geschlossen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte die Ermittlungen aufgenommen und im März 2022 Anklage beim Amtsgericht erhoben. Ob und wann es jetzt zur Verhandlung kommt, entscheidet das Landgericht in Dortmund.

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