Vorwürfe gegen verstorbenen Pfarrer, der auch in St. Josef in Selm tätig war

Missbrauchsskandal

Auch während seiner Zeit als Kaplan in Selm soll sich ein bereits verstorbener Pfarrer an Minderjährigen vergangen haben. Das hat das Bistum Münster jetzt bekannt gegeben.

Selm

, 30.06.2019, 10:46 Uhr / Lesedauer: 2 min
Gegen einen auch im Gemeindeteil St. Josef tätigen Pfarrer gibt es Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs.

Gegen einen auch im Gemeindeteil St. Josef tätigen Pfarrer gibt es Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs. © Marie Rademacher

Das Bistum erklärt in einer Pressemitteilung, dass es anonyme Missbrauchsvorwürfe gegen einen bereits verstorbenen Pfarrer W. gibt, der bis 1969 als Kaplan in St. Josef in Selm tätig war. Auch wenn das Bistum keinen Namen nennt: Pfarrer Theo Wehren war in dieser Zeit Kaplan in St. Josef, sein Lebenslauf stimmt mit den Eckdaten überein, die das Bistum in seiner Pressemitteilung nennt.

Anonymes Schreiben am Grab

Dort heißt es außerdem: „In einem anonymen Schreiben, das am Grab eines 2011 verstorbenen Priesters W. des Bistums Münster angebracht wurde, werden Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erhoben. Beim Bistum Münster hatten sich bereits Anfang 2013 ein Betroffener und zuletzt im März 2019 bei einer der Ansprechpersonen ein weiterer Betroffener gemeldet.“

Laut Bistum gaben beide Betroffene an, mindestens einmal von dem Priester missbraucht worden zu sein. „Die Vorwürfe beziehen sich in einem Fall auf die Zeit, als der beschuldigte Priester in Selm/Recklinghausen tätig war. In dem anderen Fall wurde bislang kein Ort benannt“, erklärt das Bistum weiter.

Eckdaten zum Leben des Pfarrers

  • Der betreffende Pfarrer W. wurde am 25. Januar 1966 zum Priester geweiht.
  • Im Anschluss war er bis 1969 als Kaplan in Selm, St. Josef, und im Anschluss als Kaplan bis 1975 in Recklinghausen, St. Antonius, tätig.
  • Von 1975 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2006 war er Pfarrer in St. Helena Bocholt-Barlo. Bis zu seinem Tod lebte er in Bocholt.

In der Personalakte des Bistums findet sich die Abschrift eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Bocholt vom November 1976. „Darin war der Pfarrers wegen mehrerer sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – auf Bewährung – verurteilt worden. Das Bistum hatte ihm damals die Beratung durch einen Therapeuten empfohlen. Inwieweit der Pfarrer dieser Empfehlung folgte und mit welchem Ergebnis, geht aus der Akte nicht hervor“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Die Unterlagen des Bistums einschließlich der Personalakte waren der Staatsanwaltschaft Münster im Rahmen der MHG Studie 2018 auch vorgelegt worden. Weitere Ermittlungen gab es aufgrund des Todes des Priesters nicht mehr.

Kommission soll Vorwürfe klären

Das Bistum kündigt an, auch in diesem Fall die erhobenen Vorwürfe und die sich daraus ergebenden noch offenen Fragen von einer externen Expertenkommission klären und aufarbeiten zu lassen. „Diese wird dazu alle Akten unmittelbar auswerten können“, so das Bistum. Im Juli soll die Kommission eingerichtet sein.

Die Pfarreien und deren Gremien sind am 27. Juni über den Sachverhalt informiert worden.

Sollte es weitere Betroffene geben, bittet das Bistum diese, sich bei den Ansprechpersonen für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs zu melden. Kontakt: Bernadette Böcker-Kock, Tel. (0151) 63404738, und Bardo Schaffner, Tel. (0151) 43816695.
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