Die Fraktion Familienpartei ist mit einem Antrag, Hunde aus dem Tierheim Unna von der Steuer zu befreien, im Rat durchgekommen. Allerdings haben andere Fraktionen und der Bürgermeister dafür gesorgt, dass der entsprechend zu ändernde Passus in der Selmer Satzung nicht in Gänze dem entspricht, was die Familienpartei beantragt hat.
Dem Rat der Stadt Selm lag für seine Sitzung am 27. Juni ein Antrag der Familienpartei vor, der sich mit der Hundesteuersatzung beschäftigt. Die Familienpartei beantragte, dass ein Passus zur Steuerbefreiung wie folgt geändert werden solle:
„Für Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Unna aufgenommen werden, wird für die ersten 36 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt Steuerbefreiung gewährt.“

Satzung tritt 2025 in Kraft
Der Antrag kam nicht bei allen Politikerinnen und Politikern gut an. Bei der CDU-Fraktion schon. Jedoch erklärte Annabel Vagedes, diese temporäre Steuerbefreiung solle nur auf Antrag gewährt werden. „Das ist sinnvoll, weil sonst die Stadtverwaltung aufwendig prüfen müsste, wo die Hunde
herkommen“, bestätigte Bürgermeister Thomas Orlowski. Er selbst schlug Konkretisierungen für den Steuerbefreiungspassus vor: „Zwölf Monate sind als Steuerbefreiung der übliche Zeitraum. Ich schlage zudem vor, dass die geänderte Satzung ab dem 1. Januar 2025 gelten soll. Und die Voraussetzung zur Steuerbefreiung ist durch einen Übernahmevertrag mit dem Tierheim Unna nachzuweisen.“
Heiko Buchalik (Familienpartei) schlug als Kompromiss vor, die Steuerbefreiung für 24 Monate zu gewähren. Für die UWG merkte Jeannine Tembaak an, dass durch die Steuerbefreiung von Hunden aus dem Tierheim Unna andere Organisationen wie der Tierschutzverein Selm und Private benachteiligt würden. Angesichts der Tatsache, welche Kosten ein Hund für Futter, Tierarzt etc. verursache, sei es ein falscher Weg, Anreize zu schaffen, einen Hund aus einem Tierheim zu holen.
Fünf Gegenstimmen
Für die Grünen sprach sich Marion Küpper dafür aus, dass Hunde aus dem kreiseigenen Tierheim steuerbegünstigt würden. Allerdings am liebsten nur für zwölf Monate. SPD-Fraktionschef Hans-Jürgen Walter begrüßte für seine Fraktion, dass im Rat eine Entscheidung für das Tierwohl getroffen werde.
Der Rat entschied mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass Hunde aus dem Tierheim Unna auf Antrag für 24 Monate von der Steuer befreit sind. Das gilt ab dem 1. Januar 2025. Die Voraussetzung zur Steuerbefreiung ist durch einen Übernahmevertrag mit dem Tierheim Unna nachzuweisen.