Stadt Selm schickt Steuerbescheide raus Hundebestandszählung in diesem Jahr

Stadt Selm schickt Steuerbescheide: Hundebestandszählung in diesem Jahr
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Die Stadtverwaltung Selm bereitet aktuell den Versand der Jahressteuerbescheide vor. Das teilt die Pressestelle der Stadt Selm mit. Zunächst erfolge der Versand der Gewerbe- und Hundesteuerbescheide. Für die letztgenannte Steuerart erfolge aufgrund der umfangreichen Grundsteuerreformarbeiten die in 2024 angekündigte Hundebestandszählung nun im Jahr 2025, erklärt Stadtsprecher Malte Woesmann.

Der Rat der Stadt Selm hatte in seiner Dezembersitzung nicht nur die Gebühren für das Jahr 2025, sondern auch die neuen Grundsteuerhebesätze in Selm beschlossen. Diese Beschlussfassung wurde notwendig, da im Zuge der Grundsteuerreform die alten Hebesätze ihre Gültigkeit verloren haben. Hierdurch erhalten die Selmer Haushalte in 2025 die Steuerbescheide erstmalig auf der Grundlage des reformierten Grundsteuerrechtes.

„Die Reform kann dazu geführt haben, dass Eigentümer erheblich mehr, weniger oder in Einzelfällen eine annähernd gleichbleibende Steuer entrichten müssen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Wer Rückfragen oder Einwendungen habe, solle zu prüfen, wodurch die Veränderung begründet ist. Hat sich der maßgebliche Grundsteuermessbetrag geändert, seien Rückfragen oder Einwendungen ausschließlich an das Finanzamt Lüdinghausen (02591 - 930 1959) zu richten. Das Steueramt der Stadt Selm sei hierbei an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden und könne dazu keine Auskünfte erteilen. „Lediglich zur Höhe des Hebesatzes und der Zahlung können Aussagen durch die Stadtverwaltung getroffen werden“, führt Malte Woesmann aus.

In diesen Tagen bekommen Selmer Haushalte Post von der Stadt Selm. Darin enthalten sind die Grundsteuerbescheide (Symbolfoto).
In diesen Tagen bekommen Selmer Haushalte Post von der Stadt Selm. Darin enthalten sind die Grundsteuerbescheide (Symbolfoto). © picture alliance/dpa

Der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide erfolge voraussichtlich ab dem 24. Januar. In wenigen noch zu klärenden Fällen könne es vorkommen, dass sich auf dem Bescheid noch keine Grundsteuer befinde, die dann erst in den kommenden Wochen erhoben werde. „Hiervon betroffen sind auch vereinzelte Abwasserabrechnungen, da aktuell nicht alle Fälle bis zum geplanten Versanddatum verarbeitet werden können“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Verwaltung bitte darum, von Anfragen möglichst abzusehen, damit die Aufarbeitung zeitnah erfolgen könne. „Den Grundbesitzabgabenbescheiden liegt wie in den vergangenen Jahren ein Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels bei, der nur noch online beziehungsweise digital an den Kreis Unna zurückgesendet werden kann“, erklärt der Stadtsprecher. „Ergänzend ist dem Bescheid ein Schreiben zur neuen Grundsteuer beigefügt und hält weitergehende Informationen bereit.“

Die Steuerabteilung der Stadt Selm weist darauf hin, dass Anliegen zu den Bescheiden bevorzugt telefonisch, per E-Mail / Fax oder über das Service-Portal-Angebot unter www.selm.de eingereicht werden können. Telefonische Anfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr. Aufgrund der Grundsteuerreform sei mit längeren Wartezeiten zu rechnen. „Dafür wird bereits vorab um Verständnis gebeten.“

Differenzierte Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer ändern sich wie folgt: Die sogenannten differenzierten Hebesätze liegen für Selm im Bereich der Grundsteuer B bei 799 Prozent (Wohnen) beziehungsweise 1194 Prozent (Nichtwohnen). Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) liegt der Wert bei 699 Prozent. Bislang lag der Wert für die Grundsteuer B bei 825.