Dritter Verhandlungstag im Fall Prott Gibt es ein Urteil zum Selmer Schlacht-Skandal?

Dritter Verhandlungstag: Gibt es ein Urteil im Fall Prott?
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Gibt es am Freitag (15. September) ein Urteil im Fall Prott? Am Tag vor dem dritten Verhandlungstag zum Selmer Schlacht-Skandal kann eine Vertreterin des zuständigen Amtsgerichts in Lünen das noch nicht genau sagen. Es sei noch offen, ob es wirklich der letzte Verhandlungstag würde - und ein Urteil gesprochen wird. Das wird sich ab 10 Uhr im Verlauf der Verhandlung zeigen, bei der noch weitere Zeugen gehört werden sollen.

In dem Schlachthof Prott in Selm sollen im Frühjahr 2021 mehrere Schafe und Rinder illegal geschächtet - also ohne vorherige Betäubung geschlachtet - worden sein. Gegen vier Menschen hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Anklage erhoben: gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Schlachthofes (ein Vater und seine beiden Söhne) und gegen den Mann, den sie „Chef“ nannten, Hubert Prott.

Letzter ist allerdings seit Beginn des Prozesses nicht im Gerichtssaal, die Anklage gegen ihn wurde von den anderen abgetrennt, weil er durch eine Erkrankung nicht verhandlungsfähig ist. Die drei Angeklagten vor Ort haben die Schächtungen, beziehungsweise die Mithilfe daran, schon gestanden. Die Frage ist jetzt aber noch, so sagte der vorsitzende Richter bereits am ersten Verhandlungstag, wie das Strafmaß ausfallen wird.

Installation der Videokameras

Die Organisation Soko Tierschutz, die den Skandal 2021 mit Videomaterial aus dem Schlachthof aufgedeckt hatte, hat für Freitag einen Protest vor dem Gericht angekündigt. „Es geht um nicht weniger als die größte Aufdeckung von Schächtungen in Deutschland“, sagt Aktivist Friedrich Mülln am Donnerstag im einem Instagram-Video zu dem Fall. Er fordert die Höchststrafe für die Angeklagten. Das wären drei Jahre Haft.

Friedrich Mülln selbst wird am dritten Verhandlungstag noch als Zeuge aussagen. Außerdem wird in dem Prozess wahrscheinlich der Mann zu Wort kommen, der die versteckten Kameras in dem Schlachthof installiert hatte. Wohlwissend, dass er damit selbst zu einer Straftat (Hausfriedensbruch) bekennen könnte, hatte er sich bei dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Noch offen ist zudem die Frage, wie genau der Betrieb von den Schächtungen profitiert hat. Auch dazu werden am Freitag in dem öffentlich stattfindenden Prozess (Saal 127) noch weitere Zeugen gehört.

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