Es ist entschieden: An die Ein- und die Ausfahrt des Parkplatzes an der Kreisstraße Ecke Landsbergstraße kommen Schranken. Das hat die Stadt Selm jetzt auf Anfrage der Redaktion bestätigt. Stadtsprecher Malte Woesmann erklärt: „Es wird eine zeitlich geregelte Schranke geben jeweils für die Ein- und Ausfahrt. Das An- und Abfahren des Parkplatzes ist dann in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht mehr möglich.“
Warum das Ganze? Der Hintergrund ist etwas kompliziert: Gegen die Baugenehmigung für den Parkplatz hatte ein Anwohner geklagt, wie im April 2022 bekannt geworden war. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte daraufhin festgestellt, dass die Stadt für die Planung und den Bau der Stellplatzfläche im Jahr 2019 eine falsche Rechtsgrundlage genommen hatte - der Parkplatz war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon fertiggestellt.
Die Selmer Verwaltung war bei der Planung davon ausgegangen, dass es sich bei der Anlage um einen öffentlichen Parkplatz handelt. Tatsächlich, so das Urteil des Gerichts, handele es sich aber um einen privaten Parkplatz, der nur öffentlich zugänglich ist. Ein Unterschied, der vor allem für die geltenden Lärmschutzbestimmungen eine Rolle spielt. Die sind für private Parkplätze nämlich deutlich strenger.

Im konkreten Fall heißt das: Nach 22 Uhr sind kurzzeitige Geräuschspitzen - zum Beispiel durch das Zuschlagen von Autotüren - zu laut für die anliegenden Anwohner.
Die Stadt musste also handeln. Kurzfristig waren die im nördlichen Teil des Platzes gelegenen vier E-Lade-Parkplätze abgesperrt und seit dem Frühjahr 2022 nicht mehr nutzbar. Laut Gerichtsurteil muss die Stadt aber eben auch dafür sorgen, dass es nachts und am frühen Morgen nicht mehr zu den Geräuschspitzen kommt. Und das tut sie jetzt durch die Sperrung zwischen 22 und 6 Uhr.
Schranken sollen zeitnah kommen
Schranken waren nicht die einzige Option, die die Stadt in Betracht gezogen hatte, um diese Sperrung der rund 80 Parkplätze in der Nacht durchzusetzen. So sei auch ein manuell betriebenes Kettensystem diskutiert worden. Anders als die automatisch gesteuerte Schranke hätte das aber immer morgens und abends von einem Menschen in Position gebracht werden müssen. „Dies ist jedoch aus personellen Gründen und insbesondere der unbedingten Verlässlichkeit verworfen worden“, erklärt Malte Woesmann.
Die Schranken sind sicherlich die deutlich teurere Option. Wie viel Geld genau die Stadt für sie aufbringen muss, beantwortet Malte Woesmann noch nicht. „Aktuell werden diesbezüglich Systeme ausgesucht und Preise ermittelt. Die genauen Kosten stehen daher noch nicht fest“, sagt er.
Eine Frist, bis wann die Änderungen umgesetzt werden müssen, hat das Gericht nicht gesetzt, erklärt Malte Woesmann. Im ersten Halbjahr 2023 sollen die Schranken aber kommen. „Die Stadt ist bestrebt, nach noch einmal erfolgten Gesprächen mit dem klagenden Anwohner eine zeitnahe Lösung herzuführen“, so der Stadtsprecher.
Auch die Kosten für die Gerichtsverhandlung muss die Stadt Selm tragen. 2160 Euro sind das nach Angaben der Stadt - inklusive Auslagen für den Kläger.
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