Sehr weit auseinander - so beschreibt Selm Bürgermeister Thomas Orlowski die Positionen von Stadtverwaltung und einem Anwohner des Parkplatzes an der Kreisstraße Ecke Landsbergstraße. Im April war bekannt geworden, dass dieser Anwohner gegen den Bau des Parkplatzes erfolgreich geklagt hatte - zu Ungunsten der Stadt.
Die Konsequenz: Mehrere Parkplätze mit E-Ladesäulen sind gesperrt und nicht nutzbar, außerdem muss die Stadt dafür sorgen, dass auf dem Platz in der Nacht keine Fahrbewegung stattfindet. Die Zu- und Ausfahrt muss also zwischen 22 und 6 Uhr gesperrt werden, weil es dort sonst zu laut wird. Wie genau die Stadt die nächtliche Sperrung umsetzt? Das ist seit sechs Monaten die Frage.
Schranke ist wahrscheinlich
Die Stadt hatte in den vergangenen Wochen nochmal das Gespräch mit dem Anwohner gesucht, der geklagt hatte. Das, so erklärte es der Bürgermeister in der Bauausschusssitzung am Donnerstag (27. Oktober), hat aber nicht zu einer Einigung geführt.
Nachdem die Stadt schon die Kosten für die Gerichtsverhandlung übernehmen musste, muss sie jetzt wahrscheinlich für eine Lösung des Problems noch mal tiefer in die Tasche greifen. „Es kann durchaus sein, dass wir da viel Geld in die Hand nehmen müssen, um eine Schranke zu installieren“, sagte Bürgermeister Orlowski. Eine Kette oder eine Beschilderung reichten nicht aus, um dafür zu sorgen, dass in der Nacht keine Autos auf den Parkplatz fahren oder ihn verlassen.
Grund für die Klage war, dass die Stadt - so hat es das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen bestätigt - bei der Planung des Platzes eine falsche Rechtsgrundlage zugrunde gelegt hatte. Die Stadt war davon ausgegangen, dass es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen handelt. Tatsächlich ist es aber ein privater Parkplatz, der öffentlich zugänglich ist. Das ist wichtig, weil auf privaten Plätzen andere, strengere Lärmschutzbestimmungen gelten als auf öffentlichen.

Durch den Parkplatz ist es in der Nähe des Grundstücks des Anwohners kurz gesagt also einfach zu laut. So hat es das Gericht entschieden.
Die Stadt sei jetzt in „Handlungszwang“, sagt Thomas Orlowski. Sie muss also die Bestimmungen möglichst schnell umsetzen. Die E-Ladesäulen sollen auf dem Parkplatz, auf dem es insgesamt 80 Plätze für Autos gibt, umgesetzt werden. Und außerdem wird wahrscheinlich eine Schranke kommen. Wie viel das genau kostet, sagte die Stadtverwaltung in der Sitzung noch nicht.
Andere Lösung dauert länger
Eine langfristige Lösung soll das nicht werden - auch das hat die Stadtverwaltung klar gemacht. Sie plant nämlich zusätzlich, ein Verfahren in Bewegung zu setzen, um den Bebauungsplan zu ändern. Sodass der Parkplatz dann eben doch ein öffentlicher und kein privater mehr ist - die rechtlichen Grundlagen also andere sind. Anfang 2023 solle das angegangen werden, so Thomas Orlowski.
„Warum läuft dieses Verfahren nicht längst? So kompliziert ist es ja nun nicht“, fragte Klaus Schmidtmann (FDP) auf die Neuigkeiten des Bürgermeisters. Schon seit über sechs Monaten sei das Problem bekannt, das Verfahren könne doch schon längst laufen, kommentierte er. Vielleicht hätte es dann doch nicht die teure Schranke sein müssen.
Was wird aus den Dauerparkern?
Die Stadtverwaltung, so entgegnete der Bürgermeister, könne sich nun mal nicht um alles gleichzeitig kümmern. Und da die Änderung des Bebauungsplanes sowieso ein Verfahren sei, dass mindestens ein Jahr dauere („wenn wir schnell sind“), habe an der Schranke auch nicht wirklich ein Weg vorbeigeführt.
Der Parkplatz, der seit 2019 nutzbar ist, wird auch von vielen als Parkplatz über Nacht genutzt. So habe er es von Anwohnern und Geschäftsleuten der Kreisstraße gehört, erklärte Jan-Niklas Möller (CDU). Was die nächtliche Schließung für die Dauerparker denn bedeute, wollte er von der Stadtverwaltung wissen. Baudezernent Stephan Schwager stellte klar, dass man sein Auto durchaus in der Nacht auf dem Platz parken dürfe.
Problematisch sei nur der Lärm, der durch das Zuschlagen von Autotüren und durch Fahrbewegung entstehe. Dauerparker müssten sich in Zukunft aber im Klaren darüber sein, dass sie den Parkplatz nach 22 Uhr und vor 6 Uhr nicht mehr verlassen können - erst recht nicht, wenn die Schranke dann wirklich installiert ist.
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