Schärfere Auflagen für Karnevalswagen Selmer Karnevalisten geben für den Umzug Entwarnung

Schärfere Auflagen für Karnevalswagen: Karnevalisten geben Entwarnung
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Die an Karnevalsumzügen beteiligten Wagen müssen schärfere Anforderungen als in den Vorjahren erfüllen. Wer die Auflagen nicht erfüllt, darf nicht am Karnevalszug teilnehmen.

Diese neuen Regelungen verlangen, dass zukünftig alle Karnevalswagen eine allgemeine Betriebserlaubnis vorweisen müssen, damit sie an Umzügen teilnehmen dürfen. Um die erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten, müssen die Umzugswagen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Eine dieser Anforderungen besagt, dass ein Wagen über eine eigene Bremse verfügen müsse, wie Alexander Schneider, Pressesprecher des TÜV Rheinland, erklärt. Weitere Anforderungen sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ festgehalten. Darin steht beispielsweise, dass die Reifen der maximalen Geschwindigkeit entsprechen oder dass rutschfeste Flächen, Geländer und Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sein müssen.

Überprüft werden die Anforderungen durch ein sogenanntes Brauchtumsgutachten vom TÜV, welches ebenfalls verpflichtend ist. Das sei ein Test, den der Wagen bestehen muss, um die Verkehrssicherheit zu bestätigen, erklärt Claas Alexander Stroh, Pressesprecher von TÜV Nord. Erfüllt der Wagen nicht alle Voraussetzungen, darf er nicht beim Karnevalsumzug mitfahren.

Auch für Karnevalswagen von auswärts müssen der 1. Selmer KG Nachweise vorliegen, dass sie alle Auflagen erfüllen.
Auch für Karnevalswagen von auswärts müssen der 1. Selmer KG Nachweise vorliegen, dass sie alle Auflagen erfüllen. © Jura Weitzel (Archiv)

Wie sieht das in Selm aus? Immerhin gibt es hier einen ein nicht gerade unbedeutender Umzug in der Region. Tobias Steinbrink, Vorsitzender der 1. Selmer Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß von 1955, kennt diese neuen Auflagen nur zu genau. „Betriebserlaubnis und Brauchtumsgutachten muss uns als Veranstalter vorgelegt werden“, sagt er im Gespräch. Die KG habe einen eigenen Wagen und nutze Anhänger, die ein Landwirt zur Verfügung stelle. Auch die müssen die neuen Auflagen erfüllen. „Ich habe jetzt vom Kreis Unna die Bestätigung bekommen, dass alles vorliegt.“ Die Kosten muss die KG aus eigener Tasche aufbringen, sagt Steinbrink.

Die ersten Informationen habe es im September 2024 vom Bund Deutscher Karneval gegeben, dass die Auflagen auf die Karnevalisten zukommen werden, berichtet der KG-Chef. „Im Oktober wurden dazu Onlineseminare angeboten.“

Es habe sogar Fälle gegeben, dass einige Wagen nicht mehr im Karnevalszug mitfahren, berichtet Steinbrink. Nicht aber in Selm. Auch die Wagen von auswärts werden alle Auflagen erfüllt haben.