Säuglings-Misshandlung: „Keine Zustimmung“ für sanftes Prozess-Ende

Verfahrenseinstellungen abgelehnt

Kein vorzeitiges Ende im Misshandlungs-Prozess gegen einen Kindsvater aus Selm-Bork: Eine von den Richtern vorgeschlagene Verfahrenseinstellung scheiterte am Veto der Staatsanwaltschaft.

Bochum/Selm

, 23.11.2021, 16:33 Uhr / Lesedauer: 1 min
Im Misshandlungs-Prozess gegen einen Kindsvater aus Selm-Bork (rechts beim Prozessauftakt) gibt es wohl kein vorzeitiges Prozess-Ende.

Im Misshandlungs-Prozess gegen einen Kindsvater aus Selm-Bork (rechts beim Prozessauftakt) gibt es wohl kein vorzeitiges Prozess-Ende. © Werner von Braunschweig

Im zweiten Prozess um das Misshandlungs-Schicksal eines Säuglings ist eine zuletzt vorgeschlagene Verfahrenseinstellung am Dienstag gescheitert.

Angesichts der schwierigen Ausklärungssituation mehr als fünf Jahre nach den mutmaßlichen Gewalttaten hatte die 2. Strafkammer am Bochumer Landgericht angeregt, das Strafverfahren gegen das Elternpaar ohne Urteile zu beenden. Es sei fraglich, ob der Vorwurf der Kindesmisshandlung am Ende aufrechterhalten werden könne, hieß es. Nicht ausgeschlossen seien dagegen „unterlassene Hilfeleistungen“. Mit Blick darauf sollte der Mutter aus Herten als Einstellungs-Auflage aufgegeben werden, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, dem Vater aus Bork, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. „Das wäre eine elegante Lösung, die dem Kindeswohl dient“, so Richter Markus van den Hövel.

Die Staatsanwaltschaft jedoch lehnte Verfahrenseinstellungen sofort ab. Laut Anklage soll mindestens ein Elternteil das Baby im Herbst 2016 in der Familienwohnung misshandelt haben. Das geschiedene Paar war 2019 freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hatte das revidiert.

Die Richter bezweifeln, mit den vorhandenen Beweisen jemals über den Status eines Verdachts hinaus zu kommen. Ein Kinderarzt, der den Jungen seit fünf Jahren untersucht, berichtete von keinen ihm bekanntgewordenen Misshandlungs-Auffälligkeiten.