Laut dem Ganztagsförderungsgesetz haben Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027 vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung. Ab jenem Schuljahr gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler. In den folgenden Schuljahren kommen dann auch die Zweit-, Dritt- und Viertklässler in diesen Genuss.
In Selm ist seit Jahren die Diskussion im Gange, wie die Grundschulen diesem Rechtsanspruch räumlich gerecht werden können. Die Overbergschule hat bereits einen Anbau erhalten. Für die anderen beiden Schulen - die Ludgerischule und die Grundschule Auf den Äckern (Bork und Cappenberg) - haben Politik und Stadtverwaltung nach Lösungen gesucht. Die erste Idee war eine Machbarkeitsstudie für die drei Schulen. Sie dient laut der Verwaltung „als Planungsgrundlage für den Infrastrukturausbau im offenen Ganztag“. Und zwar um Klarheit in der Umsetzung pädagogischer Ziele, bei der nachhaltigen Nutzung und in der kompletten Barrierefreiheit von alten und neuen Gebäudeteilen zu schaffen.
Das Problem: Würden die Ideen der Machbarkeitsstudie umgesetzt, müsste die Stadt ein Investitionsvolumen von mindestens 30 Millionen Euro stemmen. Geld, das die Finanzkraft der Stadt deutlich übersteige, wie die Verwaltung mitteilt. Da nützt auch eine avisierte Landesförderung von einer Million Euro nichts, wie Kämmerin Sylvia Engemann immer wieder betont hat. Und da eine „signifikante Investitionsförderung des Landes“ nicht mehr zu erwarten sei, beauftragte die Politik die Verwaltung, Alternativen zu den in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten Maßnahmen zu finden. Der Anspruch solle so lauten: finanziell umsetzbar und pädagogisch vertretbar.
Die Pläne für die Ludgerischule sehen unter anderem vor, die Nutzung des angemieteten Ladenlokals und der Betreuung im Untergeschoss der Schule in einem Erweiterungsneubau unterzubringen. Die bisherigen Außentoiletten sollen abgerissen und ebenfalls im neuen Baukörper verortet werden.
Der Anbau soll sich auf rund elf Meter Breite und 30 Meter Länge erstrecken. Der einzuhaltende Abstand zum Nachbargebäude von fünf Meter soll als Anlieferbereich für die Mensa genutzt werden. Eine vollständige barrierefreie Erschließung des Gebäudes wird nicht flächendeckend, aber für die Hauptnutzung erfolgen können.
In der Machbarkeitsstudie war es vorgesehen, dass der hintere Gebäudeteil vollständig abgerissen werden muss. Durch die optimierte Erweiterung ist laut der Verwaltung kein vergleichbarer „erheblicher Eingriff“ in das Bestandsgebäude erforderlich. Der Schulbetrieb könne während der Bauzeit mit geringen Einschränkungen weiter erfolgen.

Erweiterungsneubau am Standort
Am Standort der Grundschule Auf den Äckern in Bork zeigen die jetzigen Pläne eine bauliche Erweiterung, die bündig mit dem Bestandsgebäude abschließt. Durch den Erweiterungsneubau direkt am Standort soll eine ideale Lösung für Schule und Betreuung „unter einem Dach“ ermöglicht werden. Auch die aktuell im benachbarten Förderzentrum untergebrachte Klasse könne wieder in das Grundschulgebäude zurückkehren.
Der Anbau erfolgt in einer Entfernung von 3,5 Metern Abstand zum Nachbargrundstück als Zufahrt für Rettungskräfte und Anlieferung für die Mensa. Der Anbau soll ohne Abrisse und mit marginalen Eingriffen in das Bestandsgebäude erfolgen. Im Erdgeschoss soll ein Klassenraum entfallen, um einen zusätzlichen Flur zur Anbindung des Raumes 003 zu schaffen. Dieser ist bisher nur von außen begehbar. Ein Aufzug zur Schaffung von Barrierefreiheit soll in einem dann überflüssigen Treppenhaus oder an anderer geeigneter Stelle entstehen.
Auch bei der Grundschule Auf den Äckern in Bork sieht der neue Entwurf kein Abriss eines Bestandsschulgebäudeteils vor. Durch die optimierte Erweiterung sei auch hier kein vergleichbarer „erheblicher Eingriff“ in das Bestandsgebäude erforderlich. Der Schulbetrieb kann während der Bauzeit mit geringen Einschränkungen weiter erfolgen.
Vier Jahre bis zur Fertigstellung
Die Planungsphase inklusive entsprechender Ausschreibungen, Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird laut der Verwaltung circa ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Nach Baubeginn sei mit einer Bauzeit von etwa zwei bis zweieinhalb Jahren zu rechnen. Die Gesamtlaufzeit bis zur Inbetriebnahme beziehungsweise Fertigstellung nach Bereitstellung der Haushaltsmittel betrage somit circa dreieinhalb bis vier Jahre.
Die Kostenschätzung der Hochbauabteilung und der Schulverwaltung für die Ludgerischule liegt bei einer Investitionssumme von 9,44 Millionen Euro, inklusive Abrisskosten des Nachbargebäudes, aber ohne die Kosten für den bereits vollzogenen Kauf des Nachbargebäudes und des Grundstücks und für die Überplanung des Schulhofs. In der Summe stecken aber bereits die Kosten für die erforderliche Ertüchtigung des Altgebäudes.
Der Planungsstand zur Grundschule „Auf den Äckern“ (Bork) weist ein Investitionsvolumen von rund 6,44 Millionen Euro auf. Für den Teilstandort der Grundschule „Auf den Äckern“ in Cappenberg sind laut der Verwaltung noch konkrete räumliche und finanzielle Planungen aufzunehmen. Dies könne voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2026 erfolgen. Die Planungen der Verwaltung sind Thema in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport am Montag, 24. Februar. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr in der Burg Botzlar.