Anspruch auf Ganztagsbetreuung: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erwartet

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 greift ab dem 1. August 2026. Zwei Jahre vorher sieht die Stadt etwas klarer.

Selm

, 07.09.2023 / Lesedauer: 2 min