Radfahren in Corona-Zeiten: Was während der Notbremse erlaubt ist

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Radfahren in Corona-Zeiten: Was während der Notbremse erlaubt ist

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Die Ostertage stehen vor der Tür und das Wetter lädt ein, einen Ausflug mit dem Fahrrad zu machen. Doch zurzeit greift für den Kreis Unna die Notbremse. Wir erklären, worauf Radler jetzt achten müssen.

Selm, Nordkirchen

, 31.03.2021, 14:15 Uhr / Lesedauer: 2 min

Strahlender Sonnenschein und ein paar freie Tage laden zum Ausflug mit dem Rad ein. Doch in Nordrhein-Westfalen gilt nach wie vor der Lockdown. Zusätzlich greift für den Kreis Unna die Notbremse ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100. Worauf muss man jetzt achten, wenn man mit dem Rad unterwegs ist? Dazu Fragen und Antworten.

? Darf man überhaupt noch Fahrradfahren?

Ja, allerdings muss man beachten, mit wie vielen Menschen man sich zum Fahren verabredet. Es gelten hierbei noch immer die Kontaktbeschränkungen nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Danach können sich bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren sind bei der Berechnung ausgenommen. Paare gelten, unabhängig von der Wohnsituation, als ein Haushalt. Diese Verordnungen gelten bis voraussichtlich zum 18. April 2021.

? Muss man auf dem Fahrrad eine Maske tragen?

Eine grundsätzliche Maskenpflicht auf dem Fahrrad gibt es nicht. Allerdings kann in öffentlichen Bereichen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben sein. Das ist abhängig von der jeweiligen Kommune und kann auch für Radfahrer gelten. Grundsätzlich gilt laut Verordnung, dass „auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft

innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen“ eine Maskenpflicht herrscht. Das gilt für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen.

? Wie teuer wäre ein Verstoß gegen die Regeln?

„Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet“, heißt es in der Corona-Schutzverordnung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss also tief in die Tasche greifen.

? Gab es in Selm und Umgebung im zweiten Lockdown Verstöße gegen die Regelungen der Verordnung?

In Selm halten sich Radfahrer an die Regeln. „Laut Auskunft des Ordnungsamtes ist es bisher zu keinen Verstößen gekommen“, sagt Norbert Zolda, Sprecher der Stadt Selm. Und auch im Nachbarort Nordkirchen kam es laut Gemeinde zu keinen Verstößen. „Obwohl aufgrund des schönen Wetters viele Menschen mit den Fahrrädern unterwegs sind, lässt sich beobachten, dass es sich hauptsächlich um kleine Gruppen handelt - zu zweit, mit der eigenen Familie oder zusammen mit einer weiteren Familie“, sagt Alina Kundt, Fachbereichsleiterin im Bürgerservice.

? Und was sagt die Polizei?Bei der Polizei des Kreises Coesfeld liegen keine Verstöße vor. „Das heißt nicht, dass es nicht zu Verstößen gekommen sein könnte - nur, dass uns keine Meldung gemacht wurde“, sagt Pressesprecherin Nadine Judz. Auch der Kreispolizeibehörde in Unna liegen keine Fälle vor, so Kriminalhauptkommissarin

Vera Howanietz.

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