Parkende Autos südlich der gesperrten Bahnbrücke in Bork Stadt Selm verteilt Verwarnzettel

Parkende Autos südlich der gesperrten Bahnbrücke Bork kriegen Verwarnzettel
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Die Sperrung der Bahnbrücke an der Waltroper Straße in Bork bringt weite Umwege für Autos und LKW mit sich. Bis zum 12. April ist für sie in beide Fahrtrichtungen kein Durchkommen, weil die Brücke saniert wird, nachdem sie im vergangenen Jahr bei einem Unfall beschädigt worden ist. Jetzt droht neben diesen Umständen auch richtiger Ärger.

Auf dem Seitenstreifen der Waltroper Straße südlich der Bahnbrücke parken derzeit einige Autos. Sie hatten jetzt einen gelben Zettel hinter dem Scheibenwischer. Auf dem Zettel wurden die Fahrer beziehungsweise Halter der Autos vom Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung darauf hingewiesen, dass die Autos im öffentlichen Verkehrsraum parken und dies gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoße. Handschriftlich hat das Team des Ordnungsamtes auf den Zetteln vermerkt, um was für eine Fläche es sich handelt, auf der die Fahrzeuge verkehrswidrig parken: Grünstreifen.

Der Verwarnzettel listet auf, warum es sich um einen Verkehrsverstoß handelt, wenn man südlich der Bahnbrücke am Straßenrand parkt.
Der Verwarnzettel listet auf, warum es sich um einen Verkehrsverstoß handelt, wenn man südlich der Bahnbrücke am Straßenrand parkt. © Marie Rademacher

Auf den Zetteln steht unter anderem, dass die Fahrer beziehungsweise Halter durch ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern, möglicherweise sogar den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen erschweren. Mit dem Hinweis, zunächst von einer gebührenpflichtigen Verwarnung abzusehen, fordert das Ordnungsamt die Betroffenen auf, „sich künftig fair zu ihren Partnern zu verhalten“.

Auch ökologische Beeinträchtigung

Da stellt sich die Frage, ob diese Zettel deshalb verteilt wurden, weil die Bahnbrücke derzeit gesperrt wird. Parken da nicht sowieso ab und zu mal Autos? Kriegen die auch regelmäßig einen Verwarnzettel? „In den allgemeinen Kontrollen durch den Politessendienst sind Parkverstöße an der besagten Stelle vor Einrichtung der Baustelle beziehungsweise Vollsperrung nicht bekannt“, antwortet Stadtsprecher Malte Woesmann auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion.

Aber welche Gefahr besteht grundsätzlich und in der derzeitigen Situation (Brückensperrung), wenn Autos dort parken? „Im Bereich vor/nach der Unterführung handelt es sich nicht um einen befestigten Parkstreifen, auf dem die Fahrzeuge abgestellt werden“, erklärt Woesmann. „Hierbei handelt es sich um einen Grünstreifen. Weder ist das Parken auf einem Grünstreifen gestattet, noch das Befahren eines solchen.“ Ausschlaggebend dafür, dass die Nutzung von Grünstreifen im öffentlichen Raum nicht gestattet ist, sei dabei im Wesentlichen Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung. Woesmann zitiert den Passus: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte, Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 StVO)“.

Grünstreifen erfüllen laut Woesmann zudem einen wichtigen Zweck: „Bei Regen können diese Flächen etwa das Wasser aufnehmen und so verhindern, dass die Abwasserkanäle zu stark belastet oder die Straßen von zu viel Wasser überflutet werden. Je häufiger ein Grünstreifen jedoch von Fahrzeugen befahren oder zum Parken genutzt wird, desto stärker wird der Boden verdichtet. Dadurch kann dieser nur noch schlecht Wasser aufnehmen. Neben den ökologischen Beeinträchtigungen durch das Parken auf dem Grünstreifen folgen weiterhin Gefahren für den regulären Straßenverkehr. Die betreffende Örtlichkeit befindet sich aktuell im Bereich einer Sackgasse, welche dennoch von Anliegern befahren wird. Eine durch das Parken der Pkw entstehende Sichtbehinderung stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar und ist nicht hinzunehmen.“