Polizeischüler in Bork: Nachbarn sehen Wohnqualität gestört - und haben geklagt

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Polizeischüler in Bork: Nachbarn sehen Wohnqualität gestört - und haben geklagt

rnWohnen in Bork

Wohnen auf Zeit boomt in Bork. Die Miete liegt bei 12 Bis 18 Euro pro Tag: ein lukratives Geschäft für die Vermieter - und ein Ärgernis für die Nachbarn. Einige zogen jetzt vor Gericht.

Bork

, 13.08.2020, 17:58 Uhr / Lesedauer: 2 min

Möblierte Ferienwohnungen sind in Bork fast so gefragt wie an der Nordsee oder im Schwarzwald. Dabei gibt es in Selms südlichem Ortsteil weder Meer noch Berge. Dafür aber die Hochschule der Polizei.

Polizei plant keine eigenen Unterkünfte

480 Kommissaranwärterinnen und -anwärter werden zurzeit auf dem Gelände des LAFP in Bork unterrichtet: einem der fünf Standorte des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in Nordrhein-Westfalen. „Eigene Unterkünfte auf dem Gelände gibt es nicht“, sagt Sevinc Sethmacher, LAFP-Sprecherin. Und: „Die sind auch nicht geplant.“ Das hat Auswirkungen auf den knapp 8000 Einwohner zählenden Ortsteil.

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„Als wir nach Bork gezogen sind, haben wir ein familiäres Umfeld gesucht“, sagt Alexander Heiliger-Preska. Gefunden haben seine Frau und ihr einjähriges Kind aber etwas anderes: Nachbarinnen und Nachbarn, die alle sechs Wochen wechseln. Häuser, die bis unters Dach mit Menschen belegt sind. Straßen, die vollstehen mit geparkten Autos der vielen Kurzzeit-Mieterinnen und -Mieter. Junge Leute, die kein Interesse haben, sich nachbarschaftlich zu organisieren, sondern stattdessen miteinander Partys feiern: Studentenleben eben - und das mitten im Wohngebiet. Ein Widerspruch, wie nicht nur Heiliger-Preska findet:

Nachbarschaft ist vors Verwaltungsgericht gezogen

Er hat zusammen mit anderen Borkerinnen und Borkern die Interessengemeinschaft „Am Alten Teich“ gegründet. Die dort zusammengeschlossenen Familien haben nach eigenen Angaben immer wieder das Gespräch mit der Stadtverwaltung gesucht. Ohne Erfolg, wie Alexander Heiliger-Preska, sagt. Im Gegenteil: Die Stadt sei zum einen nicht gegen die großflächige Vermietung von Zimmern auf Zeit vorgegangen. Sie habe auch zudem noch neue Bauvorhaben befürwortet, die sich von vorne herein ausschließlich an den Polizei-Nachwuchs richten.

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Sie fühlten sich hilflos, sagt Heiliger-Preska. Und sie sahen nur einen Ausweg: eine Klage vorm Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die haben sie schon vor drei Jahren eingereicht:

Müsste die Stadt nicht baurechtlich einschreiten, wenn in einem allgemeinen Wohngebiet das Kurzzeitwohnen dominiert. Ist das noch gebietsverträglich? Steht dann noch das Wohnen im Mittelpunkt oder die gewerbliche Nutzung? Ist das rücksichtslos gegenüber den Nachbarn? Über diese Fragen hatte der zuständige Richter am Montag (11. 8.) zu entscheiden, wie Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts sagt.

Kammer hat die Klage abgewiesen

„Die Kammer hat die Klage abgewiesen.“ Im allgemeinen Wohngebiet, in dem auch nicht störendes Gewerbe möglich sei, erscheine das Wohnen auf Zeit als gebietsverträglich. Wer gegen Ruhestörung oder andere Belästigungen konkret vorgehen wolle, dem empfehle er den zivilrechtlichen Klageweg, sagt Richter Thewes.

„Wir fühlen uns diesem System hilflos ausgeliefert“, sagt Alexander Heiliger-Preska. Und sagen seine Mitstreiter. Sie denken schon darüber nach, ihre Häuser zu verkaufen und wieder wegzuziehen - dann gebe es noch mehr freie Zimmer für Polizei-Studenten. Und sie denken darüber nach, die nächste Instanz zu bemühen: das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die beklagte Stadt Selm sieht sich im Recht, will den Streit aber nicht näher kommentieren, wie Stadtsprecher Malte Woesmann sagt. Einflussmöglichkeiten hätte sie durchaus: Wer ein Wohnhaus zimmerweise vermietet, ändert die Nutzung. Das muss bei der Stadt angezeigt werden. Die Stadt kann zustimmen - oder nicht.

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