Der Mittwochvormittag, 23. April, wird einigen Menschen in keiner guten Erinnerung bleiben. Denen nicht, die unmittelbar als Bewohnerinnen und Bewohner des Wohn- und Geschäftshauses, in dessen erster Etage es gebrannt hat, betroffen waren und sind. Denen nicht, die ungläubig als Passanten auf der Kreisstraße in Selm hochblickten zu dem Fenster, aus dem dichter Rauch drang. Und irgendwie wohl auch denen nicht, die herbeigeeilt waren, um den Brand zu löschen oder eventuell Menschen zu versorgen, die hätten verletzt sein können.
Offenbar war aber - und das ist die gute Nachricht - niemand zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers in der Brandwohnung beziehungsweise in den Nachbarwohnungen auf der Etage. Denn die Feuerwehr konnte noch am Mittwochvormittag Entwarnung geben: „Es wurde niemand verletzt.“
Die schlechte Nachricht der Feuerwehr: „Die Wohnungen sind nicht mehr bewohnbar.“ Aber wohin sollten die Bewohnerinnen und Bewohner gehen? In manchen Fällen hätten Betroffene in der Vergangenheit Unterschlupf in städtischen Notunterkünften - etwa auf dem Südfeld in Bork - finden können. Jedenfalls war ihnen angeboten worden, dort zunächst mal unterzukommen.
So war es Anfang November 2022 nach einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Fontanestraße gewesen. Das Ordnungsamt und das Amt für Jugend, Familie und Soziales sowie der Bürgermeister seien vor Ort gewesen und hätten entsprechende Angebote gemacht, teilte damals Stadtsprecher Malte Woesmann auf Anfrage der Redaktion mit. „Diese Angebote wurden jedoch nicht angenommen, da die Familien anderweitig untergebracht werden konnten.“
Nach einem Brand Mitte Dezember 2023 in der Goethestraße war nach Kenntnis der Stadtverwaltung Selm eine Familie in einem Hotel untergebracht worden, erklärte Woesmann damals. „Sechs Familien kamen bei Verwandten und Bekannten unter.“

Und wie ist es im aktuellen Brandfall an der Kreisstraße? Die Stadtverwaltung Selm brauchte laut David Ruschenbaum aus der Pressestelle nicht offiziell tätig zu werden. „Da ein Großteil der Bewohner die Möglichkeit hatte, bei Bekannten oder Familienangehörigen unterzukommen. Eine Person hatte zwar erst Kontakt zu uns, ist aber letztendlich auch bei Angehörigen untergekommen. Es war somit keine Unterbringung in städtischen Einrichtungen notwendig.“
Wie lange die Wohnungen nicht bewohnbar sein werden, ist noch unklar. Genau so wie die Brandursache. Wie das Feuer in einer der Wohnungen im Badezimmer ausbrechen konnte, das wollen Brandsachverständige ermitteln.