Das ist die erste Villa, die man aus Richtung Bork kommend sieht. Laut Stadtverwaltung möchte ein Investor an ihrer Stelle Doppelhaushälften bauen. © Sylvia vom Hofe
Alte Villen
Müssen markante Villen in Cappenberg Doppelhaushälften weichen?
Sie prägen das Bild, wenn man von Bork aus nach Cappenberg kommt: die weißen Villen an der Borker Straße. Womöglich stehen sie nicht mehr lange. Die Politik tritt aber schon auf die Bremse.
In Cappenberg ist es unruhig. Das Gerücht, dass zwei alte Villen an der Borker Straße abgerissen werden sollen, kursiert nach Informationen der Redaktion offenbar schon länger. Nun ist das Thema auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt Selm aufgetaucht.
„Ein Investor ist mit der Stadtverwaltung in Kontakt getreten, der beabsichtigt, die beiden an der Borker Straße in Cappenberg stehenden historischen Villen abzureißen und das Gelände anschließend mit 26 Doppelhaushälften neu zu bebauen.“ So hat es die Stadtverwaltung für den entsprechenden Tagesordnungspunkt formuliert.
Bedenken gegenüber dem Bauvorhaben
Die Verwaltung hat auch schon signalisiert, wohin die Reise in Sachen alte Villen hingehen soll: „Seitens der Verwaltung bestehen Bedenken gegenüber diesem Bauvorhaben, weil es dem erst kürzlich vom Stadtrat beschlossenen Ortsteilentwicklungskonzept für Cappenberg widerspricht. Danach ist eine weitere bauliche Entwicklung am Cappenberger Damm und am Emtingsweg vorgesehen.“ Städtebauliches Ziel sei es, die im Ort noch vorhandene historische Bausubstanz zu pflegen und zu erhalten.
Das ist die zweite Villa an der Borker Straße aus Richtung Bork kommend. © Sylvia vom Hofe
Maßgabe für die Verwaltung zur Beurteilung des Vorhabens des Investors sei Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Absatz 1 lautet: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Gebäude prägen das Ortsbild
Genau letzterer Halbsatz deckt sich eben mit der Haltung der Stadtverwaltung. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei den Villen „um erhaltenswerte, das Ortsbild prägende Gebäude, die derzeit aber nicht unter Denkmalschutz stehen“. Die Villen sind Teil des Bebauungsplans Nr. 72 „Ortskern Cappenberg“, der im Jahre 2013 als so genannter einfacher Bebauungsplan in Kraft getreten sei, so die Verwaltung. Wegen der Vielfalt der Bebauung in diesem Bereich sei seinerzeit darauf verzichtet worden, detaillierte Festsetzungen zu erlassen, weil diese nicht der Vielfalt der Gebäude gerecht geworden wären.
Nun vollzieht die Verwaltung aus aktuellem Anlass eine Kehrtwende: „Das jetzt vorgestellte Bauvorhaben kann rechtssicher nicht auf der Grundlage des zurzeit für diesen Bereich geltenden Planungsrechtes beurteilt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel zu beschließen, für das Umfeld der Villen städtebauliche Ziele zu formulieren und diese durch Festsetzungen in den Änderungsplan aufzunehmen.“
Veränderungssperre erlassen
Aber was tun, wenn zwischenzeitlich Fakten geschaffen und die Villen abgerissen werden? Haben Politik und Verwaltung denn überhaupt noch eine Möglichkeit, ihre Ziele durchzusetzen? Im Fall der Cappenberger Villen kommt ein Paragraf aus dem Baugesetzbuch zum Zuge. Um zu verhindern, dass während der Aufstellung des Änderungsplanes Fakten durch Abriss der historischen Häuser geschaffen werden, hat die Verwaltung der Politik empfohlen, zusätzlich eine Veränderungssperre gemäß Paragraf 16 des Baugesetzbuches zu erlassen. Sie schiebt möglichen Abrissmaßnahmen zunächst einen Riegel vor. „Es wäre andernfalls zu befürchten, dass die angestrebte Planung durch das vorgestellte Vorhaben des Investors unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde“, heißt es von der Verwaltung.
Der Selmer Rat ist dieser Haltung einstimmig gefolgt.
Die Eigentümer der Villen haben auf Anfrage der Redaktion keine Stellungnahme abgegeben.
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