Ein Treffen mit Freunden, das ein oder andere ungeplante Gläschen und dann der Heimweg: Am Nachmittag des 26. März waren der Mann aus Selm und sein Rad auf der Breite Straße unterwegs, als er stürzte. So kam ans Licht, dass er den Drahtesel besser geschoben hätte. Denn, eine gute Stunde später attestierte ihm eine Blutuntersuchung 2,15 Promille und somit absolute Fahruntauglichkeit.
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr wurde ihm jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht Lünen zur Last gelegt. Er versuchte gar nicht erst, die Dinge schön zu reden. „Es ist passiert, tut mir auch leid“, brachte er es auf den Punkt. Er berichtete von seinem Treffen mit Bekannten, von dem spontanen Alkoholkonsum und dem etwa zwei Kilometer langen Heimweg.
Geständnis hilft
Auf die Frage, ob er vielleicht ein Alkoholproblem haben könnte, antwortete er mit einem nahezu entrüsteten „Nein!“. Auch versicherte er, dass er aus der ganzen Angelegenheit gelernt habe. Betrunken werde er sich gewiss nicht mehr auf sein Rad setzen. Passend dazu erwähnte sein Verteidiger im Plädoyer, dass es ein glücklicher Umstand sei, dass weder dem Angeklagten noch einer anderen Person etwas passiert sei.
Dem Geständnis und einem leeren Strafregister stand letztlich der hohe Promillewert gegenüber. Der Selmer wurde zu 250 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine Entscheidung, die er sofort akzeptierte.
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