Misshandlungs-Prozess: Mutter soll für zwei Jahre ins Gefängnis
Säugling
Im Säuglingsmisshandlungs-Prozess gegen einen Kindsvater aus Bork hat die Staatsanwaltschaft am Montag am Bochumer Landgericht einen Freispruch für den 24-Jährigen beantragt.

Zum Auftakt des Prozesses waren die Eltern eines wenige Wochen alten Babys und die Hebamme angeklagt. Das Verfahren gegen die Hebamme ist während des laufenden Prozesses bereits eingestellt worden. © von Braunschweig
Die mitangeklagte Mutter (25) des heute mehr als zwei Jahre alten Jungen soll dagegen für zwei Jahre ins Gefängnis. Wer von beiden Eltern dem Kleinkind kurz nach der Geburt im Herbst 2016 die schweren Verletzungen aktiv zugefügt hat, ließ sich laut Staatsanwalt nicht sicher nachweisen.
Einiges spreche zwar für Misshandlungen durch die angeklagte Mutter – sicher aufklären lassen habe sich das Verletzungsschicksal des Jungen aber leider nicht. „Wer hier was und wann gemacht hat, konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden“, hieß es im Schlussvortrag des Anklägers wörtlich.
Mutter hatte engen Kontakt mit dem Jungen
Während der Ankläger im Falle des Borker Kindsvaters eine darüber hinaus gehende Verantwortung durch ausgebliebene Fürsorge oder Vernachlässigung aus Mangel an Beweisen verneinte, war er sich bei der Mutter dagegen sicher. „Ihr muss ausgefallen sein, dass sich das Baby auffällig verhalten hat“, hieß es. Der Borker Paketzusteller habe häufig gearbeitet, die 25-Jährige, die inzwischen von dem Kindsvater getrennt lebt, habe dagegen ständig engen Kontakt mit dem Jungen gehabt.
Eine Kette von Indizien spreche dafür, dass die Verletzungen des Kindes ihr einfach nicht verborgen geblieben sein können. Daher sei die Mutter zumindest wegen Körperverletzung durch Unterlassen sowie unterlassener Hilfeleistung zu bestrafen, so der Ankläger. Und nicht zuletzt mit Blick auf das wenig positive Prozessverhalten der 25-Jährigen („Sie hat hier nachweislich mehrmals gelogen und sich gegenüber dem Jugendamt bockig präsentiert“), soll am Ende auch keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden.
Mediziner stelle zahlreiche Knochenbrüche fest
Die Anklageschrift hatte der Mutter vorgeworfen, ihr neugeborenes Baby in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mehrfach massiv misshandelt zu haben. Der Borker Vater sollte trotz Kenntnis von den Verletzungen nicht rechtzeitig eingegriffen haben. Fakt ist: Als der kleine Junge am 1. November 2016 in eine Kinderklinik eingeliefert worden war, hatten Mediziner zahlreiche – teils schon ältere - Knochenbrüche festgestellt.
Die Anklage hatte erschreckende „neun Ausrissfrakturen am rechten Oberarm, am rechten Ober- und Unterschenkel sowie am linken Unterschenkel“ aufgelistet. Darüber hinaus waren mehrere Rippenbrüche und Brüche am Unterarm diagnostiziert worden.
Urteil soll am Mittwoch verkündet werden
Im Prozess hatten beide Angeklagte die Misshandlungs-Vorwürfe bestritten. Die Urteile wollen die Bochumer Richter am Mittwoch verkünden.