Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

© Foto: Rolf Wiederkehr

Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

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Leckere Brombeeren blühen gerade bereits und auch Kirschen gibt es immer noch an den Bäumen. Aber: darf ich die Früchte einfach pflücken, wenn ich an einem Strauch oder Baum vorbeigehe?

Selm, Olfen, Nordkirchen

, 29.07.2020, 14:37 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mundraub: Dieser Begriff ist noch in aller Munde. Er steht aber nicht mehr im Gesetz – und das schon seit 1975 nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass Mundräuber freie Fahrt hätten, im Gegenteil.

Schon in den mehr als 2500 Jahre alten Schriften der Bibel ist vom Mundraub die Rede - und von seiner milden Bewertung. „Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun“, ist im Buch Deuteronomium nachzulesen. Mit anderen Worten. Für den Eigenbedarf ist der Griff nach den Früchten in Ordnung, mehr darf es aber nicht sein.

„Verbrauchsmittelentwendung“

Als der deutsche Gesetzgeber den Mundraub aufnahm, hat er die Sache nicht ganz so nachsichtig betrachtet. Es handelte sich auch damals um einen Straftatbestand. Nur wenn der Geschädigte der Ehegatte war oder ein enger Verwandter, blieb die Sache straffrei. Sonst konnte auch die sogenannte „Verbrauchsmittelentwendung“ aus persönlicher Not bestraft werden – wenn auch nicht so streng wie ein anderer Diebstahl.

Seit 1975 macht es allerdings keinen Unterschied mehr, ob jemand einen goldenen Kugelschreiber oder einen Apfel klaut: Diebstahl ist Diebstahl. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden beim Früchteklau allerdings nur dann aktiv, wenn jemand - in der Regel der Geschädigte - das verlangt. Kommt es zur Verurteilung, drohen eine Geldbuße oder ein Strafbefehl nach Tagessätzen.

Wer sich nicht nur an einem Apfelbaum am Wegesrand bedient, sondern gleich die Ernte einer ganzen Plantage abpflückt und verkauft, muss sogar mit Gefängnis rechnen.

Ungeschoren bleiben alle, die sich auf der Online-Plattform „Mundraub.org“ informieren. Dort werden Bäume und Sträucher bekanntgemacht, die jeder nutzen darf: Die Liste ist aber kurz. Für Selm sind die Wiese am Römerspielplatz mit ihren Obstbäumen sowie Brombeersträucher an der Ernst-Kraft-Straße aufgeführt.

Überblick über gerade reifes Obst im eigenen Garten:

  • Weißer Film bedeutet Frische
    Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

    © Sylvia vom Hofe

Der weißliche Belag auf der Haut der Pflaumen ist ein Kennzeichen, wie frisch sie sind. Er schützt die Früchte vorm Austrocknen.

  • Blaue Frucht des Schwarzdorns

Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

© Sylvia vom Hofe

Erst gekocht oder nach Frost sind Schlehen, die Früchte des Schwarzdorns, wohlschmeckend. Einst dienten die Dornen bei der Hausschlachtung als Verschluss des Wurstdarms und das Laub als Magentee.

  • Süße, stachelige Brombeeren

Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

© Sylvia vom Hofe

Die Brombeeren beginnen gerade reif zu werden. Aber aufgepasst bei den Dornen, die korrekt Stacheln heißen.

  • Vitamin-C-Bombe Holunder

Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

© Sylvia vom Hofe

Mal eben naschen - das gilt nicht für den Holunder, auch wenn die Vitamin-C-reichen Beeren schwarz und reif sind. Erst erhitzt sind sie bekömmlich.

  • Nüsse müssen noch warten

Obst am Wegesrand und im Wald pflücken: darf man das?

© Sylvia vom Hofe

Die Erntezeit von Haselnüssen ist erst Ende September/Anfang Oktober. Der Schütteltest zeigt, wann es so weit ist. Dann fallen die Nüsse selbst zu Boden.

Anmerkung: Wir haben diesen Text bereits im September 2019 veröffentlicht. Zur Erntesaison veröffentlichen wir ihn - leicht angepasst auf die Saison - noch einmal.